Glöckle Rechtsanwälte vertritt und verteidigt Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen bundesweit im Steuerstrafrecht, Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht. In diesen Bereichen sind wir hoch spezialisiert und praktisch erfahren. Wir verteidigen insbesondere in Steuerstrafverfahren gegenüber den Straf- und Bußgeldsachenstellen, Staatsanwaltschaften und Strafgerichten und unterstützen bei der Erstellung von Selbstanzeigen. Zugleich vertreten wir Mandanten in steuerrechtlichen Auseinandersetzungen gegenüber den Finanzbehörden und vor den Finanzgerichten. Im Wirtschaftsstrafrecht werden wir bei strafrechtlichen Vorwürfen mit wirtschaftlichem oder unternehmerischem Bezug tätig. Steuerrechtliche Beratung und strafrechtliche Verteidigung greifen dabei nahtlos ineinander – alles aus einer Hand.
Kanzleigründer Nico Glöckle, LL.M., ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht sowie zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.).
Unser Sitz ist in Stuttgart – für unsere Mandanten agieren wir bundesweit.
Das Steuerstrafrecht bildet die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht und stellt unsere Kernkompetenz dar. Ohne eine Bewertung der steuerlichen Vorgänge kann keine adäquate Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren erfolgen. Beispielsweise kann eine Betriebsprüfung Fragen aufwerfen, die über die reine Steuerfestsetzung hinausgehen und aus steuerlichen Unstimmigkeiten können sich strafrechtliche Ermittlungen entwickeln. Umgekehrt hängt die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren oftmals entscheidend davon ab, ob der zugrunde liegende steuerliche Vorwurf überhaupt zutrifft.
Eine wirksame steuerstrafrechtliche Verteidigung beginnt daher mit der präzisen steuerrechtlichen Analyse des Sachverhalts. Nur durch das Know-how aus beiden Rechtsgebieten können wir Sie sachkundig durch jedes Stadium Ihres Verfahrens beim Vorwurf der Steuerhinterziehung begleiten. Wir vertreten unsere Mandanten dabei von der ersten (präventiven) Beratung über das Ermittlungsverfahren bis hin zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung und verbinden steuerrechtliche Expertise mit strafrechtlicher Verteidigung.
Über die steuerstrafrechtliche Verteidigung hinaus beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend im Steuerrecht bei steuerrechtlichen Angelegenheiten. Dazu gehören insbesondere Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzbehörden, Klageverfahren vor den Finanzgerichten, die Abwehr von Schätzungen sowie die Begleitung von Betriebsprüfungen. Auch bei sonstigen steuerrechtlichen Fragestellungen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite und entwickeln rechtlich fundierte, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Aus der Bearbeitung zahlreicher steuer- und steuerstrafrechtlicher Verfahren kennen wir die Arbeitsweise der Finanzämter, Steuerfahnder und Straf- und Bußgeldsachenstellen aus der Praxis. In vielen Mandaten arbeiten wir zudem eng mit Steuerberatern zusammen und stimmen steuerliche Aufarbeitung und rechtliche Strategie miteinander ab.
Auch im Wirtschaftsstrafrecht beraten und verteidigen wir bei strafrechtlichen Vorwürfen mit wirtschaftlichem Bezug. Gerade in komplexen wirtschaftlichen Sachverhalten kommt es darauf an, die tatsächlichen Abläufe frühzeitig zu erfassen, strafrechtliche Risiken einzuordnen und eine auf das jeweilige Verfahren abgestimmte Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Dabei begleiten wir unsere Mandanten sowohl präventiv als auch im Ermittlungsverfahren und verteidigen gleichermaßen im Fall einer gerichtlichen Hauptverhandlung.
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV)