Unser Arbeitsalltag ist durch die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht geprägt. In beiden Bereichen sind wir hoch spezialisiert und praktisch erfahren. Wir können Sie kompetent gegenüber dem Finanzamt und vor den Finanzgerichten vertreten. Gleichzeitig übernehmen wir Ihre strafrechtliche Verteidigung. Alles aus einer Hand.
Unser Sitz ist in Stuttgart – für unsere Mandanten agieren wir bundesweit.
Das Steuerstrafrecht bildet den Schnittbereich zwischen dem Steuerrecht und dem Strafrecht und stellt unsere Kernkompetenz dar. Ohne eine Bewertung der steuerlichen Vorgänge kann keine adäquate Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren erfolgen. Nur durch das Know-how aus beiden Rechtsgebieten können wir Sie sachkundig durch jedes Stadium Ihres Verfahrens beim Vorwurf der Steuerhinterziehung begleiten.
Angefangen von der präventiven steuerrechtlichen Beratung über die Phase des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis hin zur gerichtlichen Hauptverhandlung sind wir vollumfassend für Sie tätig. Unser inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Vertretung von Einzelpersonen und inhabergeführten und mittelständischen Unternehmen in laufenden Steuerstrafverfahren und sämtlichen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts. Jeder Fall ist anders – wir beraten individuell und situationsbezogen. Insbesondere bei der Erstellung von Selbstanzeigen, bei Durchsuchungen oder der Sperrung von Bankkonten ist Eile geboten – hier können Sie sich auf unsere schnelle Reaktion verlassen.