Die verspätete Abgabe einer Steuererklärung, unrichtige Angaben in der Steuererklärung oder eine Betriebsprüfung können zu einem Steuerstrafverfahren führen. Jeder Anwalt bei Glöckle Rechtsanwälte verfügt über eine fundierte Expertise in der Verteidigung von Steuerstrafverfahren – dies stellt unsere Kernkompetenz dar. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser tiefes Verständnis der komplexen steuerrechtlichen Vorschriften sind wir in der Lage, individuelle und effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die optimal auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind und auch Ihren wirtschaftlichen Interessen gerecht werden.
Wenn ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, ist es zwingend erforderlich, schnell zu handeln und einen anwaltlichen Beistand einzubinden, der sich mit der Rechtsmaterie als auch den Verfahrensgegebenheiten auskennt. Fehler in der Verteidigung können enorme Auswirkungen haben, insbesondere, da die Strafandrohung für das Delikt der Steuerhinterziehung von einer Geldstrafe bis zu mehrjähriger Freiheitsstrafe reicht.
Die anwaltliche Beratung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren erfordert neben dem steuerrechtlichen Sachverstand auch strafrechtliches Spezialwissen. Oftmals liegen zudem komplexe Fallgestaltungen vor. Wir sind auf sämtliche steuerstrafrechtlichen Fallgestaltungen spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrungen in der Beratung und Verteidigung von Mandanten in allen Phasen des Steuerstrafverfahrens. Wir sind ebenfalls mit den Verfahrensabläufen des Besteuerungsverfahrens vertraut. Aufgrund dieser Expertise sind wir in der Lage, Sie optimal zu beraten und die für Sie beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Neben der rechtlichen Verteidigung im laufenden Steuerstrafverfahren gilt es auch das parallele Besteuerungsverfahren entsprechend zu begleiten und zu steuern. Wir begleiten beide Verfahren: alles aus einer Hand. Als erfahrene Anwälte im Steuerstrafrecht und bei Steuerstrafverfahren können wir Sie dabei unterstützen, das Verfahren möglichst schnell und ohne größere Schäden für Sie abzuschließen.
Ein Steuerstrafverfahren ist nicht nur emotional belastend, sondern kann unter Umständen auch zu Existenzgefährdungen führen. Die anwaltliche Vertretung in einem Steuerstrafverfahren beginnt oft mit einer gründlichen Analyse des Sachverhalts. Unser Ziel ist es, die Vorwürfe umfassend zu prüfen und potenzielle Schwachstellen in der Beweisführung der Ermittlungsbehörden aufzudecken. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, sorgen wir dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Durch eine geschickte und durchdachte Verteidigungsstrategie kann vielfach eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Strafe erreicht werden.
Für Mandanten ist oftmals von hoher Relevanz, welche potenzielle Strafe im Falle eines Strafbefehls oder einer Verurteilung auf Sie zukommen kann. Einen ersten Überblick hierzu können Sie sich in unserem Blog-Beitrag zum Thema „Strafe für Steuerhinterziehung – Mögliche Konsequenzen und die Rolle von Strafmaßtabellen“ verschaffen. Selbstverständlich gehen wir jedoch ebenso im Rahmen unserer Beratung auf diese Frage ein und geben unseren Mandanten eine erste Einschätzung.
Wir beraten und verteidigen bundesweit Privatpersonen und Unternehmen.
Wir beraten und verteidigen Sie umfassend, wenn Sie mit einem Steuerstrafverfahren konfrontiert sind und gegen Sie der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben wird.
Wir begleiten Sie in allen Stadien des Steuerstrafverfahrens. In steuerlicher Hinsicht können wir Sie im gesamten Besteuerungsverfahren, dem Rechtsbehelfsverfahren und einem etwaigen Klageverfahren vertreten.
Gleichermaßen verteidigen wir Sie im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und bei Bedarf auch nach einer Anklage vor einem Strafgericht: alles aus einer Hand.
Wir berücksichtigen auch mögliche berufsrechtliche, disziplinarrechtliche (z. B. bei Beamten) oder persönliche Konsequenzen (Fluglizenz, Jagdschein, Waffenbesitzkarten etc.) und integrieren diese in unsere Verteidigungsstrategie. Wir haben etwaige strafrechtliche Nebenfolgen vor Augen und setzen uns für Ihre Rechte ein.
Wir übernehmen die vollständige Kommunikation mit den Behörden, beantworten Anfragen und stellen sicher, dass Ihre Rechte zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden. Je nach Wunsch unserer Mandanten und Ausgangslage, streben wir eine tatsächliche Verständigung an und schnüren idealerweise ein Paket mit einer strafrechtlichen und steuerlichen Gesamtlösung.
Falls Ihr Unternehmen oder Ihre private Wohnung von der Steuerfahndung im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens durchsucht wird, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir sind in der Lage, schnell bei der Durchsuchung vor Ort zu sein und Sie rechtlich zu unterstützen.
Wir behandeln jeden Fall individuell und verstehen unsere Fälle nicht als Massengeschäfte. Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist. Zusätzlich halten wir Sie stets auf dem Laufenden über Entwicklungen in Ihrem Fall und sind für Sie erreichbar.