Das Arbeitsstrafrecht befasst sich mit strafrechtlichen Verstößen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Im Rahmen des Arbeitsstrafrechts weisen maßgeblich die Delikte der illegalen Beschäftigung von Ausländern, die illegale Arbeitnehmerüberlassung als auch das Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelten (§ 266a StGB) eine hohe praktische Relevanz auf. Insbesondere Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und sonstige Führungskräfte geraten in den Fokus arbeitsstrafrechtlicher Ermittlungen. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder. Der Zoll führt regelmäßig Kontrollen von Betrieben und Baustellen durch, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken.
Neben der präventiven Beratung von Unternehmern im Hinblick auf arbeitsstrafrechtliche Konsequenzen übernehmen wir auch die Verteidigung in einem laufenden Strafverfahren.
Unsere Schwerpunktaktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf die rechtliche Vertretung bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, illegaler Ausländerbeschäftigung, illegaler Arbeitnehmerüberlassung/-entsendung, Schwarzarbeit und Lohnsteuerhinterziehung.
Zusätzlich zu den arbeitsstrafrechtlichen Aspekten haben wir auch solche des Sozialversicherungsrechts, des Gewerberechts und des Steuerrechts im Blick und beziehen diese in unsere Verteidigungsstrategie ein. Wir bieten Ihnen eine auf ihren Einzelfall zugeschnittene Verteidigung, die alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt.