Das Korruptionsstrafrecht in Deutschland umfasst Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im öffentlichen und privaten Sektor. Diese Bestimmungen finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und in speziellen Gesetzen:
Das Korruptionsstrafrecht in Deutschland gewährleistet Integrität und Transparenz durch strenge Sanktionen und präventive Maßnahmen.
Neben der präventiven Beratung von Unternehmern im Hinblick auf Konsequenzen im Falle der Korruption, übernehmen wir auch die Verteidigung in einem laufenden Strafverfahren.
Unsere Schwerpunktaktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf die rechtliche Vertretung bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie der entsprechenden Tatbestände für Vorteilsannahmen im Amt.
Zusätzlich zu den korruptionsstrafrechtlichen Aspekten haben wir auch andere Faktoren im Blick und beziehen diese in unsere Verteidigungsstrategie ein. Wir bieten Ihnen eine auf ihren Einzelfall zugeschnittene Verteidigung, die alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt.