Interne Ermittlungen (Internal Investigations) sind für Unternehmen nicht erst sinnvoll, wenn bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Insbesondere im Vorfeld können interne Ermittlungen notwendig sein, um Compliance-Verstöße oder unternehmensbezogene Straftaten aufzuklären und die notwendigen Maßnahmen daraus abzuleiten. Sofern bereits strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt werden, können sich betriebsinterne Maßnahmen strafmildernd auswirken. Eine umfassende Aufklärung potenzieller Verstöße durch interne Untersuchungen kann zugleich den Ausgangspunkt für organisatorische Anpassungen des Compliance-Management-Systems und somit die Grundlage für eine Reduzierung von Bußgeldern schaffen. Interne Ermittlungen können daher aus einem effizienten unternehmensinternen Compliance-System nicht mehr hinweggedacht werden. Für eine erfolgreiche Durchführung interner Untersuchungen sind ein zügiges und gründliches Vorgehen sowie die erforderliche rechtliche Expertise unerlässlich, um die vorliegenden Informationen rechtlich zu bewerten und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Wir führen interne Ermittlungen in Ihrem Unternehmen durch oder unterstützen betriebsinterne Personen hierbei. Vorab bestimmen wir mit Ihnen den Umfang und die Ziele der Untersuchung. Je nach Ausgestaltung und Ausmaß der Untersuchungen ziehen wir Kooperationskanzleien hinzu.
Die gesammelten Informationen bewerten wir unter rechtlichen Gesichtspunkten und erstellen eine Risikoanalyse.
Aus der Risikoanalyse werden im letzten Schritt Maßnahmen abgeleitet, die sich als notwendig und sinnvoll für Ihr Unternehmen darstellen.
Sofern erforderlich, werden bestehende Compliance-Richtlinien überarbeitet und/oder ergänzt.
Wir beraten Sie bei der Einrichtung von internen Meldesystemen und stellen sicher, dass diese sowohl effektiv sind als auch den Anforderungen des Hinweisgeberschutzes genügen.