Ein Strafbefehl ist eine besondere Form einer strafgerichtlichen Entscheidung, bei der die Staatsanwaltschaft – anstelle einer Anklage zu erheben – einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Gericht stellt. Es wird dabei keine Hauptverhandlung durchgeführt. Es handelt sich sozusagen um eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren. Per Strafbefehl können nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden, insbesondere kann nur eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf Bewährung verhängt werden. Der Betroffene hat die Möglichkeit, den Strafbefehl zu akzeptieren oder dagegen Einspruch einzulegen.
Sollten gegen Sie ein Strafbefehl ergangen sein, müssen Sie sich zeitnah entscheiden, ob Sie diesen hinnehmen oder hiergegen rechtlich vorgehen wollen. Die Möglichkeit eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl besteht lediglich für 2 Wochen nachdem der Strafbefehl zugestellt wurde.
Wir prüfen den Strafbefehl und geben Ihnen eine Einschätzung, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen den Strafbefehl vorzugehen. Insbesondere wägen wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Einspruchs gegen den Strafbefehl ab.
Im Fokus unserer Bemühungen steht ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, um eine Eintragung im Bundeszentralregister zu vermeiden. Auch die Höhe und Anzahl der Tagessätze bei Geldstrafen kann angegriffen werden. Wir formulieren für Sie den Einspruch und legen diesen bei Gericht ein. Der Einspruch wird in jedem Fall sorgfältig von uns begründet.
Wenn es zu einer Verhandlung über den Einspruch kommt, vertreten wir Sie vor Gericht.