Steuerbescheide und Grundlagenbescheide basieren oftmals auf einer falschen Tatsachengrundlage, beispielsweise durch überhöhte Hinzuschätzungen seitens der Finanzbehörde. Gegen Steuerbescheide steht Ihnen das Einspruchsverfahren offen, um den Steuerbescheid prüfen und korrigieren lassen zu können. Für die Einlegung eines Einspruchs besteht nur eine knappe Frist von einem Monat. Sie sollten daher zeitnah einen Rechtsbeistand hinzuziehen, um Ihre rechtlichen Interessen geltend machen zu können. Bei Erfolg im Einspruchserfahren ergeht seitens der Finanzbehörde eine sogenannte Abhilfeentscheidung und der jeweilige Bescheid wird aufgehoben oder korrigiert.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Phasen eines Einspruchsverfahrens – beginnend von der Prüfung Ihres Steuerbescheides bis hin zur Einspruchsentscheidung.
Die gesamte Kommunikation mit den Behörden übernehmen wir und streben den bestmöglichen Verfahrensausgang für Sie an.
Meistens ist ein Erörterungstermin mit der Finanzbehörde hilfreich. Diesen Erörterungstermin, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht, nutzen wir für Sie, um eine Einigung mit der Finanzbehörde zu erzielen.
Eine durch einen Steuerbescheid festgesetzte Steuerschuld muss grundsätzlich entrichtet werden. Ein Einspruch entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung. Lediglich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann eine Aussetzung der Zahlungsverpflichtung bewirken.
Sollte im Einspruchsverfahren nicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden, vertreten wir Sie ebenfalls im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren.