Glöckle Rechtsanwälte

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht deckt ein breites Spektrum ab, das nicht nur traditionelle Betrugs- und Untreuedelikte umfasst, sondern sich auch auf Bereiche wie das Subventions-, Korruptions- und Insolvenzstrafrecht sowie das Arbeitsstrafrecht erstreckt. Die zunehmenden wirtschaftlichen Verflechtungen haben zu einem signifikanten Anstieg sowohl in der Anzahl als auch im Umfang der wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren in den letzten Jahren geführt. Die unternehmerische Tätigkeit begründet ein zunehmendes Risiko ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen zu geraten. Unternehmen sind vor diesem Hintergrund nicht nur mit der potenziell wirtschaftsschädlichen Publizität der Untersuchungen konfrontiert, sondern es drohen daneben auch prozessuale Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Beschlagnahmen und strafprozessuale Vermögensarreste. Mögliche Geldbußen oder Freiheitsstrafen können eine existenzielle Bedrohung für ein Unternehmen darstellen. Aus diesem Grund sind bereits präventive Maßnahmen und eine anwaltliche Abklärung unerlässlich.

Wir unterstützen Einzelpersonen und Unternehmen im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts umfassend anwaltlich in sämtlichen Phasen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens – beginnend bei internen Untersuchungen oder Durchsuchungen über Vernehmungen bei Behörden im Ermittlungsverfahren bis hin zum Hauptverfahren. Wir agieren zudem bereits im Vorfeld beratend, um potenzielle Strafbarkeitsrisiken proaktiv zu verhindern. 

Wirtschaftsstrafrecht

Wie werden wir für Sie tätig?

Arbeitsstrafrecht

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Verteidigung bei arbeitsstrafrechtlichen Vorwürfen.

Glückspielstrafrecht

Wir verteidigen Sie gegen sämtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Betrieb von Spielautomaten oder anderen Glücksspielen.

Insolvenzstrafrecht

Wir verteidigen Sie gegen insolvenzstrafrechtliche Vorwürfe im Ermittlungsverfahren, nach einem Strafbefehl oder erfolgter Anklageerhebung.

Verstöße gegen das Schwarzarbeits-
bekämpfungsgesetz

Wir verteidigen Sie, wenn Ihnen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder Begleitvorwürfe (z. B. Steuerhinterziehung oder Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) zur Last gelegt werden.

Subventionsbetrug

Wir verteidigen Sie bei Vorwürfen im Hinblick auf Subventionen, wie beispielsweise Corona-Hilfen oder die unberechtigte Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld.

Geldwäsche

Die Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Geldwäsche nehmen durch die restriktiven Vorgeben des Gesetzgebers und den damit einhergehenden Sorgfaltspflichten immer mehr zu. Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Geldwäsche nach § 261 StGB.

Korruptionsstrafrecht

Wir vertreten Sie in sämtlichen Vorwürfen im Zusammenhang der Korruption; egal ob im geschäftlichen Verkehr oder im Amt.

Betrug

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf des Betrugs im Ermittlungsverfahren, nach einem Strafbefehl oder erfolgter Anklageerhebung.

Untreue

Wir verteidigen Sie gegen den Vorwurf der Untreue im Ermittlungsverfahren, nach einem Strafbefehl oder erfolgter Anklageerhebung.

Vermögensarrest

Sofern der Vermögensarrest in Vermögenswerte (z. B. Bargeld, Schmuck, Uhren) angeordnet wurde, unterstützen wir Sie anwaltlich und wirken auf eine Freigabe hin. Gleichzeitig kann Beschwerde gegen einen Vermögensarrest eingelegt werden.

Internal Investigations

Wir führen in Ihrem Unternehmen interne Ermittlungen durch oder unterstützen Sie hierbei.

Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Unternehmen

Gegen Unternehmen werden immer wieder mit Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen zahlreicher Verstöße geführt. Wir vertreten die Rechte des betroffenen Unternehmens im gesamten Verfahren und legen Einspruch gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid ein.

Unser Sitz ist in

Stuttgart

Für unsere Mandanten stehen wir als Rechtsanwälte bundesweit zur Verfügung. Treten Sie bei wirtschaftsstrafrechtlichen Anliegen direkt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir sind gerne persönlich für Sie da, sei es vor Ort, telefonisch oder via Online-Termin. Unser Sekretariat steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen bezüglich der Terminvereinbarung für eine Rechtsberatung zu beantworten.

 

Sie erreichen uns unter +49 711 32 777 888 oder per E-Mail an office@gloeckle.law. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular schreiben.

TOP 5

FAQ Wirtschaftsstrafrecht

Vom Wirtschaftsstrafrecht werden alle strafrechtlichen Delikte umfasst, die einen Zusammenhang zum Wirtschaftsleben aufweisen. Hierzu zählen beispielsweise (Subventions-)Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikte und das Arbeitsstrafrecht.

Grundsätzlich kann jedes Unternehmen (unabhängig von seiner Größe oder Branche) mit dem Wirtschaftsstrafrecht in Berührung kommen. Besonders anfällig sind jedoch Unternehmen, die in stark regulierten Branchen tätig sind, wie Finanzdienstleister, Pharma- und Energieunternehmen, oder solche, die umfangreiche Geschäfte im Ausland vornehmen.

Auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts kann ein Anwalt sowohl präventiv beratend tätig werden, um die Grundlage für rechtssichere Entscheidungen zu ebnen. Daneben können Anwälte dazu beitragen ein effizientes Compliance-Management-System in einem Unternehmen zu verankern und dieses individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und den Anforderungen im Rechtsverkehr anzupassen. Im Rahmen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wird ein Rechtsbeistand als Rechtsverteidiger aktiv.

Rechtsanwalt Nico Glöckle war langjährig in internationalen und bundesweit tätigen Kanzleien mit wirtschaftsstrafrechtlichem Fokus tätig und hat dort Unternehmen jeder Größe sowohl präventiv beraten als auch bei (medienwirksamen) wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen vertreten. Er ist seit 2024 zudem Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.

Um zu verhindern, dass es erst gar nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens kommt, können Unternehmen bereits proaktiv tätig werden und ein Compliance-Management-System implementieren. Wenn bei Mitarbeitern ein klares Bewusstsein für gesetzliche Vorgaben und Regularien besteht und diese entsprechend geschult wurden, können strafrechtliche Risiken effizient minimiert werden und im Falle eines bereits laufenden Strafverfahrens die Strafzumessung positiv beeinflussen.