Die Gefahr, „Opfer“ strafrechtlicher Vorwürfe zu werden, lässt sich nicht immer vermeiden. Grundsätzlich besteht für jede Person das Risiko unberechtigt mit strafrechtlichen Anschuldigungen konfrontiert zu werden und auf eine kompetente Strafverteidigung angewiesen zu sein. Ermittlungsverfahren stellen für Beschuldigte eine erhebliche Belastung dar, insbesondere aufgrund der oft unklaren Erfolgsaussichten und der häufig langwierigen Verfahrensdauer. Diese Herausforderung betrifft nicht nur den Beschuldigten selbst, sondern häufig auch dessen Angehörige.
Angesichts drohender Geld- oder sogar Freiheitsstrafen sollten strafrechtliche Ermittlungen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Bereits zu Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist es entscheidend, mit einer entschlossenen Verteidigungsstrategie zu reagieren, da viele Verfahren bereits in dieser Phase eingestellt werden könnten. Eine frühzeitige und effektive Strafverteidigung ist daher von elementarer Bedeutung. Insbesondere müssen in diesem Verfahrensabschnitt strategisch kluge Entscheidungen getroffen sowie alle vorhandenen Verteidigungsoptionen gegeneinander abgewogen werden.
Als erfahrene Strafverteidiger mit Sitz der Kanzlei in Stuttgart setzen wir uns dafür ein, dass Sie bestmöglich im Rahmen Ihres Strafverfahrens vertreten werden und Ihre Rechte in jedem Verfahrensstadium gewahrt werden. Strafrechtliche Ermittlungen erfordern eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir verfügen über eine umfangreiche anwaltliche Expertise im Hinblick auf die materiell-rechtlichen als auch strafprozessualen Vorschriften und sind somit in der Lage Ihre rechtlichen Interessen in jeder Phase des Strafverfahrens effektiv und entschlossen zu verteidigen.
Schon beim ersten Telefonat zur Vereinbarung eines Termins können Sie uns Ihr Anliegen schildern, sodass wir uns bereits vor dem ersten Besprechungstermin einen groben Überblick über den Ihnen zu Last gelegte strafrechtlichen Vorwurf verschaffen können. Zum Besprechungstermin, der vor Ort in Stuttgart oder online stattfinden kann, können Sie sämtliche schriftliche Unterlagen mitbringen, die Sie zu Ihrem Fall besitzen. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und klären Sie umfassend über Ihre Rechte auf.
Nach unserer Mandatierung bestellen wir uns unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft als Ihr Strafverteidiger. Wir fungieren sodann gegenüber der Strafverfolgungsbehörde als alleiniger Ansprechpartner, sodass jeder Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden über uns abgewickelt wird. Sie können daher stets darauf verweisen, dass wir die Kommunikation für Sie vollumfassend übernehmen.
Im Rahmen unserer Strafverteidigung verschaffen wir uns zunächst ein Bild über die Sach- und Rechtslage und beantragen Akteneinsicht. Auf dieser Grundlage und nach erfolgter Akteneinsicht kann die weitere Vorgehensweise und die strafrechtliche Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Jeder Fall ist einzigartig. Die Verteidigung wird daher auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten. Ob es sich um Vorwürfe der Steuerhinterziehung, des Subventionsbetrugs oder andere strafrechtliche Delikte handelt – wir analysieren Ihren Fall gründlich und erarbeiten die beste Vorgehensweise. Während des gesamten Verfahrens halten wir Sie zudem über den aktuellen Stand Ihres Verfahrens auf dem Laufenden. Im Falle eines verpassten Anrufs rufen wir Sie zurück – und zwar umgehend.
Einen geeigneten Strafverteidiger zu finden, ist entscheidend für den Ausgang Ihres Verfahrens. Ein kompetenter Strafverteidiger zeichnet sich grundsätzlich dadurch aus, dass er sowohl mit den materiellen strafrechtlichen Aspekten als auch mit den strafprozessualen Verfahrensvorschriften vertraut ist und somit seinen Mandanten bestmöglich sowohl im Ermittlungsverfahren, im Stadium der Anklage als auch im Hauptverfahren vertreten kann. Daneben ist es unerlässlich, dass dieser dazu in der Lage ist, die materiell-rechtlichen Probleme des Falles dem Mandanten verständlich erklären zu können und damit eine anwaltliche „Übersetzung“ in die Laiensphäre ermöglicht.
Als erfahrene Kanzlei im Bereich des Strafrechts stehen wir Ihnen anwaltlich zur Seite, um Ihre Rechte mit Nachdruck zu verteidigen. Unser Ansatz umfasst:
Wir beraten vor Ort in unserer Kanzlei in Stuttgart als auch bundesweit Privatpersonen und Unternehmen. Wenn gegen Sie wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs ermittelt wird oder Sie sich bereits in einem späteren Verfahrensstadium befinden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir richten zeitnah für Sie ein Erstgespräch ein, in dem wir Ihre Situation besprechen und mögliche weitere Schritte erläutern.
Wir verteidigen Sie, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Wenn eine Anklage gegen Sie erhoben wurde, verteidigen wir Sie im Rahmen des Strafverfahrens vor Gericht.
Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten haben, prüfen wir die Möglichkeit eines Einspruchs und vertreten Sie während des gesamten strafrechtlichen Einspruchsverfahrens.
Wir stehen Ihnen bei Durchsuchungen im Stuttgarter / Baden-Württemberger Raum anwaltlich zur Seite und gewährleisten die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen während der Maßnahme. Gleiches gilt bezüglich etwaiger Beschlagnahmen von Handys, Laptops oder anderen elektronischen Geräten.
Als Zeugenbeistand schützen wir Ihre Rechte und stehen Ihnen sowohl vor der Vernehmung als auch während der strafrechtlichen Vernehmung beratend zur Seite.
Wenn im Zuge der Ermittlungen die Untersuchungshaft angeordnet wird, machen wir Ihre rechtlichen Interessen geltend. Wir kämpfen für eine umgehende Freilassung und eruieren, auch mit den sonstigen (familiären) Beteiligten, die weitere Vorgehensweise.
Droht die Einziehung von Gegenständen oder Wertersatz, können wir gegen die drohende Einziehung vorgehen und diese verhindern.
Wir legen Berufung gegen Ihr strafgerichtliches Urteil ein und vertreten Sie im weiteren Berufungsverfahren.
Bei einer Revision gegen Ihr erstinstanzliches Urteil oder ein Berufungsurteil unterstützen wir Sie und vertreten Sie vollumfassend im Rahmen des Revisionsverfahren.
Sollten Sie die Wiederaufnahme Ihres Verfahrens anstreben, beraten wir Sie im Hinblick auf die Erfolgsaussichten und stellen einen Wiederaufnahmeantrag.
Wir arbeiten eine Strafanzeige für Sie aus, vertreten Ihre Interessen vor Gericht und dienen Ihnen und der Staatsanwaltschaft während des gesamten Strafprozesses als Ansprechpartner.
Für unsere Mandanten stehen wir als Rechtsanwälte bundesweit zur Verfügung. Treten Sie bei strafrechtlichen Anliegen direkt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir sind gerne persönlich für Sie da, sei es vor Ort, telefonisch oder via Online-Termin. Unser Sekretariat steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen bezüglich der Terminvereinbarung für eine Rechtsberatung zu beantworten.
Sie erreichen uns unter +49 711 32 777 888 oder per E-Mail an office@gloeckle.law. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular kontaktieren.