Glöckle Rechtsanwälte

Steuerrecht

Im Bereich des Steuerrechts unterstützen wir Sie bei steuerrechtlichen Fragestellungen und stehen Ihnen mit maßgeschneiderter Beratung zur Seite, die auf Ihre individuelle Ausgangssituation und Ihr jeweiliges Anliegen zugeschnitten ist. Insbesondere werden wir in steuerrechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt tätig, die in der Praxis als sogenannter „Steuerstreit“ bezeichnet werden. Diese Kontroversen können sich auf die unterschiedliche Auslegung von Steuergesetzen oder auch auf generelle Rechtsfragen zur Besteuerung beziehen. Wir stehen Ihnen umfassend zur Seite, um Ihre Interessen wirksam gegenüber den Finanzbehörden und Finanzgerichten anwaltlich zu vertreten.

Steuerrecht

Wie werden wir für Sie tätig?

Betriebsprüfungen

Anwaltliche Beratung lohnt sich nicht erst dann, wenn schon ein Steuerbescheid ergangen ist. Bereits zuvor – beispielsweise bei der Durchführung von Betriebsprüfungen – kommt es Ihnen zugute einen Rechtsbeistand einzubeziehen, da in diesem Stadium schon die finalen Weichen für den späteren Steuerbescheid gestellt werden. 

Einspruchsverfahren

Wenn Sie bereits einen Steuerbescheid erhalten haben, beraten wir Sie im Hinblick auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere zur Einlegung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid.

Klage vor dem Finanzgericht

Sollte keine Einigung mit den Finanzbehörden möglich sein, werden wir Sie auch in einem sich anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten.

Abwehr von Schätzungen

Die Finanzbehörden drohen Ihnen gegenüber eine Schätzung nach § 162 AO an? Wir helfen Ihnen die Schätzung zu verhindern oder jedenfalls zu reduzieren.

Haftungsbescheide

Wir prüfen den Haftungsbescheid und legen Einspruch ein. Auch bei einem Haftungsbescheid in Kombination mit dem Vorwurf der Steuerhinterziehung verteidigen wir vollumfassend Ihre rechtlichen Interessen; sowohl im Besteuerungsverfahren als auch im Strafverfahren.

Steuerverfahrensrecht

Unsere Expertise setzen wir für Sie bei allen Fragen zum Besteuerungsverfahren, im Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern, bei Betriebsprüfungen, bei Haftungsbescheiden und in Vollstreckungsangelegenheiten ein.

Kryptosteuerrecht

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Besteuerung von Kryptowährungen und erstellen notwendige Selbstanzeigen. Insbesondere erarbeiten wir für Sie eine Rückmeldung auf ein Auskunftsersuchen nach 

§ 208 Abs. 1 Nr. 3 AO.

Besteuerung von Influencern

Wir beantworten Ihre steuerrechtlichen Fragen zur laufenden Besteuerung von Influencern und beraten Sie hierzu präventiv. Ebenfalls unterstützen wir Sie in Einspruchs- oder Klageverfahren bei unzutreffenden Festsetzungen des Finanzamts sowie einem möglichen Steuerstrafverfahren wegen dem Vorwurf der Steuerhinterziehung. Auch bei Streitigkeiten während einer Betriebsprüfung wahren wir Ihre Interessen.

Immobilienrecht

Wir beraten mit Leidenschaft im Bereich des Immobiliensteuerrechts, da wir selbst in Immobilien investieren und daher auf Augenhöhe mit unseren Mandanten agieren können.

Tax Compliance

Beratung bieten wir auch im Hinblick auf die Erstellung von Tax Compliance-Richtlinien für Ihr Unternehmen. Wir erstellen ein individuelles Compliance-System oder optimieren vorhandene Präventionsmaßnahmen, um zu gewährleisten, dass steuerrechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Schulungen und Workshops

Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter in allen gängigen und für Ihr Unternehmen relevanten steuerrechtlichen und strafrechtlichen Themen vor Ort oder via Online-Format.

Umsatzsteuer

Die Materie des Umsatzsteuergesetzes ist komplex, insbesondere bei internationalen Sachverhalten. Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragen zur Umsatzsteuer.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Zu einem unserer weiteren Spezialgebiete gehört das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, in dem wir auch präventiv beraten.

Vergnügungssteuer

Es handelt es sich bei der Vergnügungssteuer formale um keine Steuer, sondern um eine kommunale Abgabe. Die Festsetzung und die Erhebung der Vergnügungssteuer erfolgt jedoch ähnlich im Vergleich zu den gängigen Steuern. Vergnügungssteuer fällt insbesondere beim Betrieb von Spielautomaten an. Wir verfügen hier über eine umfangreiche Expertise und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Unser Sitz ist in

Stuttgart

Für unsere Mandanten stehen wir als Rechtsanwälte bundesweit zur Verfügung. Treten Sie bei steuerrechtlichen Anliegen direkt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir sind gerne persönlich für Sie da, sei es vor Ort, telefonisch oder via Online-Termin. Unser Sekretariat steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen bezüglich der Terminvereinbarung für eine Rechtsberatung zu beantworten. 

 

Sie erreichen uns unter +49 711 32 777 888 oder per E-Mail an office@gloeckle.law. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular kontaktieren.

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FAQ Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, welcher die Erhebung und Festsetzung von Steuern regelt. 

Im Steuerrecht kommt das Legalitätsprinzip zum Tragen. Hiernach dürfen Steuern nur auf Grundlage eines Gesetzes erhoben werden. Der Gleichheitsgrundsatz verpflichtet zu einer steuerlich gleichen Behandlung von gleichen Sachverhalten. Das Leistungsfähigkeitsprinzip berücksichtigt die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen bei der Besteuerung. Infolge des Bestimmtheitsgrundsatzes müssen Steuergesetze sowohl eindeutig als auch bestimmt formuliert sein. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip reduziert die Steuerlast auf ein angemessenes Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Es gibt eine Vielzahl an Steuern, die in der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden. Diese werden in sogenannte direkte und indirekte Steuern unterteilt. Direkte Steuern werden unmittelbar bei der steuerpflichtigen Person über das Einkommen oder das Vermögen erhoben. Indirekte Steuern fallen durch den Kauf von Waren oder bei der Abrechnung von Dienstleistungen an. Zu den direkten Steuern zählen beispielsweise die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Erbschaftsteuer, während die indirekten Steuern unter anderem die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Verbrauchsteuern und die Grunderwerbsteuer umfassen.

Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts und der erheblichen Konsequenzen, die Verstöße gegen steuerrechtliche Bestimmungen mit sich bringen können, ist eine präventive Beratung durch einen Rechtsbeistand oftmals unabdingbar. Diese anwaltliche Unterstützung ist nicht selten bereits notwendig, bevor überhaupt ein Steuerbescheid ergeht (z. B. im Falle der Abgabe von Selbstanzeigen oder im Rahmen der Durchführung von Betriebsprüfungen). Auch im Nachgang stehen ausreichend rechtliche Maßnahmen zur Verfügung, beispielsweise im Einspruchsverfahren oder im finanzgerichtlichen Verfahren, um Rechte anwaltlich geltend zu machen.

Der Steuerberater ist vorwiegend für die allgemeine steuerliche Beratung und die Erstellung und Abgabe der Steuererklärungen zuständig. Daneben berät er beispielsweise zu Themen rund um die Buchhaltung und die Jahresabschlüsse. Ein Rechtsanwalt, der im Steuerrecht tätig ist, berät seine Mandanten präventiv bei spezifischen oder komplexen Fragestellungen oder streitigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden. Zudem übernimmt er ihre Vertretung in Verfahren vor dem Finanzgericht. Oftmals ist in bestimmten Konstellationen auch eine Zusammenarbeit zwischen dem Steuerberater und dem Rechtsanwalt für den Mandanten sinnvoll, um den bestmöglichen Verfahrensausgang zu erzielen.