Krypto Steuern 2026: Ein Überblick für private Anleger und Investoren

Nicht nur die Anleger profitieren von den Trading-Gewinnen, sondern auch das Finanzamt. Für Betroffene ist es auch 2026 unerlässlich rechtzeitig zu prüfen, ob steuerpflichtige Gewinne und Umsätze bestehen, um ein Steuerstrafverfahren und hohe Nachzahlungen an das Finanzamt zu vermeiden. Wir erläutern in diesem Beitrag die rechtlichen Grundlagen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland und klären anhand von Beispielsfällen wie Gewinne aus Krypto-Tradings von Privatpersonen versteuert werden müssen. Sie erhalten einen kompakten und verständlichen Überblick, welche Krypto-Einkünfte einkommensteuerpflichtig sind.

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Nicht nur Anleger profitieren von Trading-Gewinnen, sondern auch das Finanzamt. Wer sich mit dem Thema Krypto Steuern im Jahr 2026 beschäftigt, sollte frühzeitig prüfen, ob steuerpflichtige Gewinne und Umsätze bestehen – nur so lassen sich ein Steuerstrafverfahren und hohe Nachzahlungen vermeiden. Der Druck auf Krypto-Anleger wächst dabei spürbar: Die Finanzbehörden verschicken zunehmend Sammelauskunftsersuchen an Handelsplattformen und Börsen, um an die Transaktionsdaten von Nutzern zu gelangen – und werten diese anschließend systematisch aus. Auch wird durch die Umsetzung der DAC8-Richtlinie der automatische Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden auf Kryptowerte erweitert. In diesem aktualisierten Beitrag erläutern wir die praktischen Auswirkungen für Krypto-Anleger.

 

Zudem klären wir die rechtlichen Grundlagen zur Besteuerung von Kryptowährungen in Deutschland im Jahr 2026 und zeigen anhand von Beispielen, wie Gewinne aus Krypto-Trading von Privatpersonen versteuert werden müssen. Sie erhalten einen kompakten und verständlichen Überblick, welche Krypto-Einkünfte einkommensteuerpflichtig sind.

 

Wir beraten Sie umfassend zur Besteuerung von Kryptowährungen und unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung von Selbstanzeigen. Wir richten Ihnen hierzu – gern auch kurzfristig – einen Beratungstermin ein.

Welche neuen Regularien gelten für Krypto Steuern 2026?

Die einjährige steuerfreie Haltefrist für Kryptowährungen gilt zwar aktuell noch unverändert, steht aber seit Frühjahr 2026 erheblich unter politischem Druck. Von Seiten der SPD wurde eine Reform der Krypto-Besteuerung angekündigt. Zur Diskussion steht der vollständige Wegfall der Haltefrist, wonach Veräußerungsgewinne künftig unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert würden. Am 06.07.2026 wurde die Abschaffung der Haltefrist zudem im Haushaltsentwurf für 2027 angekündigt. Dennoch liegt zum aktuellen Stand (09.07.2026) kein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Dieser müsste zudem das Gesetzgebungsverfahren komplett durchlaufen bevor eine Änderung in Kraft treten könnte.

 

Seit dem 01.01.2026 ist zudem das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) in Kraft, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC8 (EU-Richtlinie 2023/2226) umgesetzt hat. Die DAC8 erweitert den automatischen Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden insbesondere auf Kryptowerte und E‑Geld, um steuerlich relevante Transaktionen in diesem Bereich EU‑weit transparent zu machen. Damit endet die bisherige Informationslücke der Finanzbehörden im Kryptobereich weitgehend. Kryptowerte-Dienstleister in der gesamten EU müssen künftig Transaktionsdaten ihrer Nutzer – etwa zu Bitcoin & Ethereum – automatisiert melden. Meldepflichtig sind neben den persönlichen Daten (Name, Anschrift, Steuer-ID) auch die Art des Kryptowerts, die Summe der Beträge bzw. Marktwerte sowie die Anzahl der übertragenen Einheiten und Transaktionen. Die Meldung erfolgt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welches die Daten an die Finanzbehörden weiterleitet. Die Meldepflicht greift erstmals für das Jahr 2026, wobei die entsprechenden Daten spätestens bis zum 31.7.2027 übermittelt werden müssen.

 

Auf diese Weise fließen den Finanzbehörden künftig automatisch Informationen über Krypto-Transaktionen zu. Nutzer werden vor der Übermittlung weder informiert noch angehört und müssen ihrerseits eine Selbstauskunft mit Namen, Anschrift, Ansässigkeitsstaat und Steuer-Identifikationsnummer abgeben. Im Ergebnis erhöht sich die Entdeckungswahrscheinlichkeit für Krypto-Anleger erheblich.

Gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen?

Die Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen gelten auch im Jahr 2026 fort.

 

Die Krypto-Welt bietet neben spannenden Investments die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. In diesem Zusammenhang stellt sich beim Thema Krypto und Steuern immer wieder die Frage, wie Kryptowährungen (Bitcoin, Ether & Co.) richtig versteuert werden. Nicht nur die Anleger profitieren von den Trading-Gewinnen, sondern auch das Finanzamt. Eine ausführliche Zusammenfassung bietet das Schreiben des BMF vom 06.03.2025. In den nachfolgenden Abschnitten fassen wir die wichtigsten Regularien für Sie zusammen.

Krypto Steuern im Überblick (Stand: 03.07.2026)

Infografik zur steuerlichen Behandlung von Mining, Staking, Lending, Hard Forks und Airdrops nach § 22 Nr. 3 EStG mit Freigrenzen

Wie werden Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen (Trading) versteuert?

Kryptowährungen und weitere Token werden als Einheiten virtueller Währungen und steuerrechtlich als Wirtschaftsgüter angesehen (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, wer in der Lage ist, Transaktionen auszulösen und über die Zuordnung der Einheiten zu öffentlichen Schlüsseln „verfügen“ kann. Dies trifft üblicherweise auf den Inhaber des Schlüssels zu.

 

Wenn Betroffene virtuelle Währungen (Bitcoin, Ether & Co.) erworben haben und diese verkaufen, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor (§ 22 Nr. 2 EStG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Wenn bei einem Verkauf ein Gewinn erzielt wurde, muss dieser Gewinn im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres (sogenannte Spekulationsfrist) nach dem Erwerb erfolgt ist und der Gewinn mindestens 1.000,00 Euro beträgt. Die 1.000,00 Euro stellen eine Freigrenze dar. Das heißt, dass bei einem Überschreiten dieser Grenze nicht nur der überschüssige Betrag versteuert werden muss, sondern der volle Betrag. Nach der einjährigen Spekulationsfrist ist der Verkauf zwar steuerfrei, allerdings können entsprechende Verluste ebenfalls steuerlich nicht berücksichtigt werden. Es bietet sich daher an vor Ablauf der Jahresfrist zu prüfen, ob noch ein Verkauf getätigt werden muss (Ausnutzung der Verlustmöglichkeit). Ansonsten sind die steuerlichen Verluste verloren. Wenn im entsprechenden Jahr keine Gewinne realisiert wurden, kann der Verlust ein Jahr zurückgetragen oder unbegrenzt vorgetragen werden.

 

Zu beachten ist, dass die Möglichkeit zur Verlustverrechnung beschränkt ist. Die Verrechnung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich. Nicht möglich ist es diese Verluste mit anderen Einkunftsarten (z. B. Gewinnen aus Gewerbebetrieb, Aktiengewinnen, Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung etc.) zu verrechnen.

 

Mehrere physische Krypto-Münzen wie Bitcoin, Ethereum und Ripple auf beigem Hintergrund gestapelt

Vorsicht: Die oben genannte Freigrenze von 1.000,00 Euro gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte und nicht nur für Gewinne aus Krypto-Tradings.

 

Beispiel: Maximilian A. kauft am 01.01.2025 insgesamt 2 Bitcoins zu einem Preis in Höhe von je 15.000 Euro. Am 31.07.2025 verkauft er 1 Bitcoin zu einem Preis in Höhe von 25.000 Euro. Er erzielt einen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro. Da der Betrag über der Freigrenze von 1.000,00 Euro liegt und der Verkauf innerhalb eines Jahres nach Erwerb erfolgt ist, ist der Gewinn voll zu versteuern.

Sind Einnahmen steuerpflichtig, die durch einen Tausch erhalten wurden?

Wenn Coins in Einheiten einer staatlichen Währung (z. B. Euro oder Dollar), Waren, Dienstleistungen oder in Einheiten einer anderen virtuellen Währung (z. B. Ether) getauscht werden, führt dies ebenfalls zu einer steuerpflichtigen Veräußerung. Steuerrechtlich entspricht der Tausch von Token damit einer Veräußerung des einen Tokens in Euro mit anschließendem Kauf des anderen Tokens. Ein verbreiteter Irrtum ist dabei, dass Steuern erst bei Auszahlung anfallen. Dies ist jedoch nicht der Fall, vgl. unseren Blog-Beitrag zum Thema „Krypto – Steuern erst bei Auszahlung„.

Haltefrist bei Kryptowährungen 2026 im Überblick

Flussdiagramm zur Steuerpflicht von Kryptogewinnen bei Privatpersonen abhängig von Haltefrist und Freigrenze

Wie wird der Gewinn berechnet?

Der Gewinn wird berechnet, indem vom Veräußerungspreis die Anschaffungs- und Werbungskosten abgezogen werden. Der Erlös ist im Falle einer Veräußerung gegen Euro das erlangte Entgelt. Bei der Veräußerung gegen andere virtuelle Währungen (z. B. Bitcoin in Ether) ist der Marktkurs der erlangten virtuellen Einheiten anzusetzen. Bei einem Tausch von Einheiten einer virtuellen Währung gegen eine Dienstleistung oder eine Ware ist als Veräußerungserlös der Wert der Dienstleistung bzw. der Ware anzusetzen.

Wie wird die Verwendungsreihenfolge bestimmt?

Zumeist werden Bestände einer gleichartigen Kryptowährung veräußert, die zu verschiedenen Zeitpunkten erworben wurde. Hier ist es oftmals schwierig, die Anschaffungszeitpunkte und die steuerlichen Anschaffungskosten zu ermitteln. Wenn sich diese Faktoren nicht aufklären lassen (beispielsweise im Wege einer digitalen Signatur oder durch die Verwendung verschiedener Wallets) wird die sogenannte FiFo-Methode angewendet. Es wird hierbei unterstellt, dass die zuerst angeschafften Token auch zuerst veräußert wurden (First in First out – FiFo).

 

Beispiel: Maximilian Maximilian A. kauft am 01.01.2025 insgesamt 1 Bitcoin zu einem Preis in Höhe von 15.000 Euro. Am 01.05.2025 kauft er noch einen Bitcoin zu einem Preis in Höhe von 25.000 Euro. Am 31.07.2025 verkauft er 1 Bitcoin zu einem Preis in Höhe von 25.000 Euro. Beide Verkäufe erfolgen über dieselbe Wallet. Nach der FiFo-Methode wird zunächst der erste Bitcoin (Kauf am 01.01.2025) verkauft und damit ein Gewinn in Höhe von 10.000 Euro realisiert.

Auf welche Zeitpunkte kommt es bei der Jahresfrist an?

Die jeweilige Frist für die Anschaffung und die Veräußerung ergeben sich aus den Zeitpunkten, die bei der Handelsplattform hinterlegt sind. Wenn keine Handelsplattform zum Einsatz kam, sind die Zeitpunkte der Wallet zu entnehmen. Alternativ kann für den Zeitpunkt der Veräußerung der Vertragsschluss herangezogen werden. Hierfür werden allerdings schriftliche Nachweise (z. B. der Vertrag) benötigt.

 

Bitcoin-Münzen liegen auf Euro-Geldscheinen vor einem Kurs-Chart im Hintergrund

Müssen Coins versteuert werden, die im Wege des Mining oder Forging erhalten wurden?

Erfolgreichen Minern oder Forgern werden Einheiten einer virtuellen Währung zugewiesen. Die Einheiten zuzüglich der Transaktionsgebühren werden im Tausch für die Dienstleistung der Blockerstellenden geleistet. Die erlangten Einheiten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Einnahmen sind lediglich dann nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG). Auch hier handelt es sich wiederum um eine Freigrenze. Versteuert werden die erhaltenen Einheiten mit dem Marktkurs (Kurs von einer Handelsplattform) im Zeitpunkt des Zuflusses. Auch hier können wiederum Werbungskosten angesetzt werden, beispielsweise für notwendige Hard- und Software.

 

Unter Umständen können Mining und Forging auch eine gewerbliche Tätigkeit darstellen (§ 15 EStG), wenn die Tätigkeit dem Bild eines Dienstleisters entspricht und eine Wiederholungsabsicht sowie eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Es kommt hierbei auf die Umstände des Einzelfalls an. Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, fällt für die Tätigkeit unter Umständen zusätzlich Gewerbesteuer an. Auch eine Einordnung als Unternehmer und damit eine Umsatzsteuerpflicht kommt dann in Frage.

Wie werden Einnahmen aus (passivem) Staking versteuert?

Wenn Einnahmen aus Staking generiert wurden, sind diese Einnahmen entweder als sonstige steuerbare Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG zu versteuern. Die erlangten Einheiten einer virtuellen Währung sind mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen.

Wie werden Coins versteuert, die aus Lending erhalten wurden?

Auch Einkünfte, die im Wege des Lending erhalten wurden, sind steuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG). Für die Nutzungsüberlassung erhaltene Einheiten gelten als angeschafft mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung.

Wie werden Hard Forks versteuert?

Wenn auf Basis einer Hard Fork generierte Einheiten veräußert werden, ist dieser Gewinn steuerpflichtig (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Es gilt die Jahresfrist. Die Jahresfrist beginnt dabei nicht mit dem Zuflusstag des erhaltenen „Tochtertokens“, sondern beurteilt sich danach, ob die Jahresfrist für den „Muttertoken“ bereits abgelaufen ist.

Dagegen ist der Zufluss von im Wege des Hard Forks erhaltenen Token selbst steuerfrei.

Müssen die durch Airdrops erhaltenen Einheiten versteuert werden?

Wenn für den Erhalt von Einheiten bei Airdrops eine Leistung (z. B. Mitwirkung an Umfragen, Teilen von Beiträgen in Social Media) gefordert wird, liegt eine steuerpflichtige Einnahme vor (§ 22 Nr. 3 EStG). Die Einnahmen unterliegen nur dann nicht der Einkommensteuer, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben. Wenn diese Freigrenze überschritten wird, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Erhalten Nutzer dagegen Airdrops ohne etwas dafür tun zu müssen, sind diese Zuflüsse steuerfrei.

Was ist mit weiteren Krypto-Aktivitäten?

Die Kryptowelt bietet auch 2026 eine unendliche Vielfalt für weitere Tätigkeiten, an denen der Fiskus partizipieren möchte und deren steuerrechtliche Behandlung bisher noch nicht vollständig geklärt ist. Um den hiesigen Blogbeitrag kurz und übersichtlich zu halten, seien hier nur folgende typische und beliebte Aktivitäten kurz genannt, bei denen sich die Frage nach der Steuerpflichtigkeit stellt:

 

  • Teilnahme an einem Liquditiy-Pool

 

  • Teilnahme an einem Initial Coin Offering (ICO)

 

  • Betrieb eines Fullnodes

 

  • Betrieb eines Masternodes

 

  • Future Trading

 

  • Margin Trading

 

  • u. v. m.

 

Mit all diesen Aktivitäten haben wir bereits Erfahrungen mit den Finanzbehörden gemacht.

Wie erfährt das Finanzamt von Gewinnen?

Für Finanzbehörden ist es teilweise herausfordernd, Einblick in steuerrelevante Vorgänge zu gewinnen, insbesondere wenn es um den Handel mit Kryptowährungen über ausländische Plattformen geht. Allerdings ist es auch nicht unmöglich. Mit zunehmendem Fortschritt nehmen dabei auch die Erkenntnismöglichkeiten der Finanzbehörden zu:

 

Eine Weitergabe der Daten von Kryptobörsen auf Grundlage des GwG (Geldwäschegesetz) an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ist beispielsweise in Fällen des Verdachts der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung möglich.

 

Die Finanzämter können Auskunftsersuchen (Sammelauskunftsersuchen) an Plattformen und Börsen stellen. Diese sind dann grundsätzlich verpflichtet die entsprechenden Daten an die Finanzämter zu übermitteln. Von dieser Möglichkeit wird von Seiten der Finanzbehörden regelmäßig Gebrauch gemacht. So gelangten die Finanzbehörden an umfangreiche Daten des Krypto-Marktplatzes bitcoin.de und dessen Nutzer.

 

In der Vergangenheit wurden insbesondere im europäischen und amerikanischen Ausland mehrere Handelsplattformen umfangreich von den dortigen Finanzbehörden durchsucht und sämtliche Accounts „eingefroren“. Es besteht hier immer die Gefahr, dass die deutschen Finanzbehörden im Wege der zwischenstaatlichen Amts- und Rechtshilfe von den entsprechenden Informationen Kenntnis erhalten.

 

Mehrere goldene und silberne Krypto-Münzen liegen nah beieinander auf einem Euro-Geldschein

Auch besteht durch die lange Festsetzungsfrist von 10 Jahren bei Steuerhinterziehungen und die – insbesondere bei besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung – ausgedehnte strafrechtliche Verjährungsfrist für Betroffene ein hohes Risiko zukünftig entdeckt zu werden. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber weitere rechtliche Möglichkeiten schaffen wird, um eine Aufklärung der Krypto-Sachverhalte zu ermöglichen.

Wie werden steuerpflichtige Gewinne in der Steuererklärung 2026 angegeben?

Privatpersonen sind verpflichtet die angefallenen Gewinne im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu deklarieren. Die Angabe für Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG erfolgt auf der Anlage SO (Sonstige Einkünfte). Für das Veranlagungsjahr 2025 gilt: Die reguläre Abgabefrist endet am 31.07.2026. Wird die Steuererklärung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Frist auf den 01.03.2027.

 

Krypto-Anleger haben bestimmte steuerliche Pflichten, die sie beachten müssen. Dazu gehört die korrekte Dokumentation von Transaktionen und die Aufbewahrung von Belegen. Es bietet sich in jedem Fall an die Belege und Dokumente (z. B. Rechnungen, Bestellbestätigungen, Kontoauszüge) zu einem Erwerbsvorgang, einem Tauschgeschäft oder einem Verkauf aufzubewahren, um auf Nachfrage des Finanzamts diese vorlegen zu können.

Wie viele Steuern müssen 2026 auf die Gewinne gezahlt werden?

Die Höhe der anfallenden Steuern bemisst sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Das Einkommen in Deutschland wird progressiv besteuert, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Der persönliche Einkommensteuersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das zu versteuernde Einkommen und der Familienstand (z. B. ledig oder verheiratet). Maximal beträgt der Einkommensteuersatz in Deutschland 45 %. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Wie sollte man sich verhalten, wenn Krypto-Gewinne nicht korrekt versteuert wurden?

Wenn die Finanzbehörde von den Gewinnen noch nicht erfahren hat und damit keine Tatentdeckung vorliegt, kommt eine sogenannte Selbstanzeige in Betracht. Strafbefreiende Selbstanzeigen sind ein Instrument, durch die dem Staat bislang unbekannte Steuerquellen proaktiv offenbart werden. Als Gegenleistung hierfür ist gesetzlich Straffreiheit vorgesehen. Die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige sind hoch. Es besteht ein schmaler Grat, dass der Vorgang dennoch zu strafrechtlichen Konsequenzen führten könnte, weshalb in diesen Bereichen hochspezialisierte Berater notwendig sind.

 

Derzeit haben zahlreiche Bundesländer die Aufklärung von nicht erklärten Einkünften aus Kryptowährungen in Angriff genommen und versenden sog. „Auskunftsersuchen“ an die betroffenen Steuerpflichtigen. Dabei handelt es sich – einfach formuliert – um eine Aufforderung zur Abgabe einer Selbstanzeige. Auch wurden Sammelauskunftsersuchen an Handelsplattformen versendet, um Daten von Krypto-Anlegern zu erhalten. Dies gelang bereits erfolgreich der nordrhein-westfälischen Steuerfahndung, die die Daten von rund 4.000 Anlegern erhalten hat und diese prüft. Die Finanzbehörden sind nicht deklarierten Gewinnen daher auch 2026 unmittelbar auf der Spur.

Unser Krypto-Angebot

Die Besteuerung von Kryptowährungen ist komplex und mit vielen Fallstricken verbunden. Es bietet sich aus diesem Grund an, sich bereits präventiv über die eigenen steuerlichen Verpflichtungen beraten zu lassen, um sich im Hinblick auf die notwendige Besteuerung bestimmter Krypto-Einnahmen rechtlich abzusichern. Gerne werden wir auch flankierend zu Ihrem sonstigen Steuerberater tätig und unterstützen diesen punktuell bei Sonderkonstellationen und Spezialproblemen.

 

Auch wenn im Zusammenhang von Krypto-Einnahmen eine Selbstanzeige beabsichtigt ist, sind umfassende Anforderungen zu beachten. Insbesondere muss die Selbstanzeige alle Transaktionsvorgänge und die entsprechenden Krypto-Einnahmen so aufbereiten und darstellen, dass diese für die Finanzbehörden klar ersichtlich sind.

 

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Häufige Fragen zu Krypto Steuern 2026 (FAQ)

Welche neuen Regeln gelten für Krypto Steuern 2026 in Deutschland?

Seit dem 01.01.2026 verpflichtet die EU-Richtlinie DAC8 – in Deutschland umgesetzt durch das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) – Krypto-Dienstleister dazu, Nutzer- und Transaktionsdaten zu erfassen und ab 2027 automatisch an die Finanzbehörden zu melden, wodurch Kryptogeschäfte für das Finanzamt deutlich transparenter werden, ohne dass sich die steuerliche Behandlung selbst (Haltefrist, Freigrenze) ändert.

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt (Spekulationsfrist) oder wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter der Freigrenze von 1.000 Euro liegt.

Ja. Steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen sind in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Es gibt keinen pauschalen Krypto-Steuersatz. Gewinne unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Wurden Gewinne bislang nicht erklärt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige in Betracht kommen. Da die Anforderungen hoch sind, sollte dies stets mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht abgestimmt werden.

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Rechtsanwalt Nico Glöckle

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.)

Glöckle Rechtsanwälte

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