Fallen bei Tauschgeschäften zwischen Kryptowährungen überhaupt Steuern an, obwohl keine Auszahlung in FIAT vorgenommen wird? Die Antwort lautet: Ja! In unserer Beratungspraxis werden wir dennoch häufig mit dieser Frage konfrontiert. Dass im Krypto-Bereich Steuern erst bei Auszahlung anfallen, ist auch im Jahr 2024 ein weit verbreiteter Mythos. Dieser hält sich hartnäckig.