Was passiert, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird? – Womit Sie 2025 rechnen müssen.

Die Abgabefrist am 31.07.2025 für die Steuererklärung 2024 ist gerade erst verstrichen – und viele fragen sich nun: Was passiert eigentlich, wenn man seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat oder sie ganz vergisst? Wir klären, welche Folgen eine verspätete Abgabe oder gar eine gänzlich versäumte Steuererklärung haben kann und zeigen auf, welche Möglichkeiten Steuerpflichtige haben, um bestehende Versäumnisse zu korrigieren und finanzielle Belastungen abzumindern.

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

 

 

 

Die Abgabefrist am 31.07.2025 für die Steuererklärung 2024 ist gerade erst verstrichen – und viele fragen sich nun: Was passiert eigentlich, wenn man seine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat oder sie ganz vergisst? Während Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen, gilt für viele Selbstständige, Freiberufler oder auch Arbeitnehmer mit Nebeneinkünften eine klare Pflicht eine Steuererklärung (rechtzeitig) abzugeben. Wer dies versäumt, muss mit nachhaltigen Konsequenzen rechnen – eine vorherige Aufforderung zur Abgabe bzw. Mahnung von Seiten des Finanzamts muss nicht in jedem Fall erfolgen.

 

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung drohen Maßnahmen wie die Festsetzung von Zwangsgeldern (§ 329 AO), die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO) sowie die Festsetzung von Verspätungszuschlägen (§ 152 AO). In diesem Beitrag klären wir, welche Folgen eine verspätete Abgabe oder gar eine gänzlich versäumte Steuererklärung haben kann und zeigen auf, welche Möglichkeiten Steuerpflichtige haben, um bestehende Versäumnisse zu korrigieren und finanzielle Belastungen abzumindern.

 

Infografik zum Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Welche Folgen können auf Betroffene zukommen, wenn die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 verpasst wurde?

Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann ein Verspätungszuschlag vom Finanzamt festgesetzt werden (§ 152 AO). Die Festsetzung des Zuschlags verfolgt den Zweck, den fristgerechten Eingang der Steuererklärungen sowie die rechtzeitige Festsetzung und Entrichtung der Steuern und damit den ordnungsgemäßen Ablauf des Veranlagungsverfahrens sicherzustellen. Er dient als Anreiz für die zukünftige Einhaltung der Erklärungspflichten und ist nicht als Sanktion für vergangenes Fehlverhalten gedacht. Der Verspätungszuschlag kann ohne vorherige Aufforderung oder Mahnung festgesetzt werden.

 

Der Betroffene kann sich entlasten und glaubhaft machen, dass die Verspätung entschuldbar war. Eine Verspätung ist in der Regel nicht entschuldbar, wenn Steuererklärungen wiederholt gar nicht oder verspätet eingereicht wurden oder eine vom Finanzamt bewilligte Fristverlängerung nicht eingehalten wurde. Es liegt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen und gegebenenfalls seines Beraters, nachvollziehbar darzulegen, warum eine Verspätung entschuldbar sein könnte. Die Anforderungen an die Darlegung sind allerdings grundsätzlich moderat: Meist reicht eine schlüssige und nachvollziehbare Begründung aus. Einen formellen Nachweis fordert die Behörde nur, wenn berechtigte Zweifel an den vorgebrachten Angaben bestehen.

 

Das Finanzamt ist grundsätzlich nicht verpflichtet einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Unter bestimmten Umständen (beispielsweise, wenn die Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs oder nicht binnen 14 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt abgegeben wurde) ist das Finanzamt in der Pflicht einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Die Höhe des Verspätungszuschlags wird nach einem festen Prozentsatz von 0,25 pro angefangenen Monat (bei einem Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat) bemessen. Der Verspätungszeitraum beginnt mit Ablauf der Abgabefrist und endet mit der Abgabe der Steuererklärung – spätestens, wenn eine Schätzung in Form eines Schätzungsbescheids erfolgt.

 

Beispiel: Sofern die Steuererklärung für das Jahr 2024 erst im November 2026 abgegeben wurde, ist der Zeitraum der 14 Monate überschritten und das Finanzamt muss einen Verspätungszuschlag festsetzen.

 

Beispiel zur Berechnung des Verspätungszuschlags: Angenommen, jemand gibt seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 zu spät ab. Die Abgabefrist für 2024 war der 31.07.2025, die Steuererklärung wird allerdings erst am 31.01.2026 abgegeben. Die Frist wurde daher um 6 Monate verpasst. Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung und mindestens 25 Euro je Monat. Das heißt, in dieser Konstellation werden mindestens 150,00 Euro fällig.

 

Achtung: Sofern vierteljährlich, monatliche Steueranmeldungen oder jährliche Lohnsteueranmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben werden, bemisst sich der Verspätungszuschlag nach der Dauer und Häufigkeit der Fristüberschreitung. Auch die Höhe der Steuer wird einbezogen. Auch für andere Steuererklärungsarten bestehen abweichende Regelungen.

Wird ein Verspätungszuschlag unmittelbar nach dem Fristversäumnis festgesetzt?

Die Steuererklärung gilt als verspätet abgegeben, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Frist oder einer vom Finanzamt gewährten Frist eingereicht wird. Wird die Frist um höchstens zwei Wochen überschritten, erfolgt in der Regel keine Festsetzung eines Verspätungszuschlags.

 

Ein Zuschlag ist jedoch gerechtfertigt, wenn der Steuerpflichtige auch eine vom Finanzamt im Rahmen einer Erinnerung oder nach Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags eingeräumte Nachfrist versäumt.

Wie kann rechtlich gegen einen Verspätungszuschlag vorgegangen werden?

Gegen Bescheide über einen Verspätungszuschlag kann Einspruch eingelegt werden. Alternativ lässt sich auch ohne formelles Rechtsbehelfsverfahren die Herabsetzung oder Aufhebung des Zuschlags beantragen. In diesem Fall muss die Behörde das Ermessen erneut prüfen und über den Antrag entsprechend entscheiden. Erfahrungen zeigen, dass ein solcher Antrag – besonders in Verbindung mit persönlichem Kontakt – oft ähnliche Erfolgsaussichten wie ein formeller Einspruch hat.

 

Brille auf Block

Welche weiteren Folgen können auf Betroffene zukommen, wenn die Steuererklärung für das Jahr 2024 nicht rechtzeitig abgegeben wurde?

Bei Nichtabgabe der Steuererklärung kann zudem das Finanzamt die Abgabe der Steuererklärung durch Festsetzung eines Zwangsgelds erzwingen. Das heißt, Sie erhalten zunächst von Seiten des Finanzamts eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Wenn Sie innerhalb der Frist dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird sodann das Zwangsgeld festgesetzt. Das Zwangsgeld kann im Übrigen neben dem Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Es bedarf jedoch, im Gegensatz zum Verspätungszuschlag, wie beschrieben einer vorherigen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung.

 

Im Hinblick auf die Höhe ist lediglich eine Höchstgrenze für das Zwangsgeld vorgesehen. Dieses darf maximal 25.000 Euro betragen. Es kommt grundsätzlich auf den Einzelfall an und wie hartnäckig die Abgabe der Steuererklärung verweigert wird. Zwangsgelder können zudem mehrfach festgesetzt werden, wenn trotz Zwangsgeld die Steuererklärung nicht abgegeben wird. Das Zwangsgeld kann zur Durchsetzung einer bestimmten Anordnung wiederholt festgesetzt werden, selbst wenn die zunächst festgesetzte Zahlung nicht beigetrieben wurde. Zwar darf der Betrag einer einzelnen Festsetzung 25.000 Euro nicht überschreiten, doch ist es zulässig, dass die Gesamtsumme durch mehrfache Festsetzungen diesen Höchstbetrag übersteigt.

 

Es spielt im Übrigen keine Rolle, ob der Pflichtige tatsächlich in der Lage ist, das Zwangsgeld zu zahlen. Kann das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden, so hat das Amtsgericht die Möglichkeit, Ersatzzwangshaft anzuordnen (§ 334 AO). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Pflichtige bereits bei der Androhung des Zwangsgeldes auf diese Konsequenz hingewiesen wurde.

Was passiert, wenn trotz Verpflichtung gar keine Steuererklärung für das Jahr 2024 abgeben wird?

Kommt der Steuerpflichtige seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nach, so ist das Finanzamt zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Wie das Finanzamt die Schätzung durchführt, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema „Schätzung durch das Finanzamt“.

Können sonstige strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Folgen auf Betroffene zukommen, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird?

In der Tat kann ebenfalls der Tatbestand der Steuerhinterziehung (Straftatbestand) oder der leichtfertigen Steuerverkürzung (Bußgeldtatbestand) erfüllt werden, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde. Das Gesetz sieht für eine Steuerhinterziehung als Strafe entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren vor.

 

Zettel mit der Aufschrift "Steuer Deadline"

Wie können Betroffene vorgehen, wenn sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten können?

Betroffene können einen Antrag auf Fristverlängerung formlos beim Finanzamt stellen. Eine bloße Arbeitsüberlastung des Steuerpflichtigen rechtfertigt in der Regel allerdings keine verspätete Abgabe der Erklärung. Vielmehr ist dieser verpflichtet, seine privaten und beruflichen Interessen hinter die Erfüllung seiner öffentlich-rechtlichen Pflichten zurückzustellen. Entschuldigungsgründe können jedoch etwa eine schwere Erkrankung, ein hohes Alter oder ein gravierender Unglücksfall sein. Lehnt die Behörde einen Antrag auf Fristverlängerung ab, hat sie dies klar und unmissverständlich zu entscheiden. Wird ein weiterer Antrag auf Verlängerung jedoch erst kurz vor Fristende oder sogar nach Ablauf der Frist gestellt, trägt der Steuerpflichtige das Risiko, bei Ablehnung des Antrags in Verzug zu geraten. Ein Antrag wird meist um 1 – 2 Monate bewilligt, wenn er rechtzeitig gestellt wird.

Wie können Betroffene gegen den Steuerbescheid vorgehen?

Wenn aus Ihrer Sicht der Steuerbescheid fehlerhaft ist, können Sie diesen rechtlich mit einem Einspruch angreifen. Aber Achtung: Der Einspruch ist lediglich einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids möglich – Sie müssen daher zeitnah handeln. Ebenfalls empfiehlt sich hierzu die Einbindung eines Rechtsbeistandes. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens kann dieser zudem einen Erörterungstermin beantragen, in welchem die Sach- und Rechtslage mit dem Finanzamt besprochen wird.

 

Infografik zum Rechtsbehelfsverfahren

Unser Angebot

Die Nichtabgabe einer Steuererklärung kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – von Verspätungszuschlägen über Zwangsgelder bis hin zu Schätzungen durch das Finanzamt. Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass zahlreiche Steuerpflichtige jahrelang (teilweise über 10 Jahre) keine Steuererklärungen abgegeben haben. Häufig begründet sich dies in der Annahme, in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein, oder in Unsicherheiten über die eigenen Pflichten. Oft wird erst durch eine behördliche Aufforderung oder durch rechtliche Beratung deutlich, welche Konsequenzen eine lange Nichtabgabe haben kann und welche Schritte notwendig sind, um die Situation nachträglich zu bereinigen.

 

Steuerpflichtige sollten daher unbedingt bestehende Fristen ernst nehmen und bei absehbaren Schwierigkeiten frühzeitig handeln, sei es durch fristgerechte Antragstellung auf Verlängerung oder durch transparente Kommunikation mit dem Finanzamt. Bei bereits eingetretenen Versäumnissen empfiehlt es sich, die Möglichkeiten eines Einspruchs oder eines Antrags auf Herabsetzung der Belastungen sorgfältig zu prüfen. Professionelle rechtliche Beratung kann hier helfen, Risiken zu minimieren und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Sofern bei Ihnen hierzu Beratungsbedarf besteht, sprechen Sie uns gern an!

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