Rechtsanwalt

Nico Glöckle, LL.M.

Nico Glöckle, LL.M., ist Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht sowie Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.). Er ist Gründer der Kanzlei Glöckle Rechtsanwälte in Stuttgart. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Steuerstrafrecht, insbesondere als Verteidiger in Steuerstrafverfahren. Er verteidigt Beschuldigte unter anderem bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung und berät bei Betriebsprüfungen, insbesondere bei der Abwehr steuerlicher Hinzuschätzungen. Zudem berät er in steuerlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, wobei ein Schwerpunkt auf der Erarbeitung steuerlicher Nacherklärungen (Selbstanzeige) liegt. Darüber hinaus vertritt er Mandanten in Einspruchsverfahren gegenüber den Finanzämtern und in finanzgerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht. Gegenstand der Beratung sind dabei immer wieder steuerliche Spezialfragen, in welchen Nico Glöckle auch als „Berater für Berater“ fungiert.

 

Nico Glöckle berät und verteidigt bundesweit Einzelpersonen und Unternehmen auf Deutsch, Englisch und Französisch. Die gesamte Kommunikation, von der Ersteinschätzung bis zur Korrespondenz mit den Behörden, kann bei Bedarf vollständig auf Englisch oder Französisch erfolgen.

 

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit veröffentlicht Nico Glöckle regelmäßig zu steuer- und strafrechtlichen Themen und ist in der juristischen Lehre tätig. An der Dualen Hochschule Baden-Württemberg unterrichtet er im Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht das Modul Steuerstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht / Insolvenzstrafrecht.

Verteidigung in Steuerstrafverfahren – Steuerrecht und Strafrecht aus einer Hand

Nico Glöckle deckt sowohl die steuerliche als auch die strafrechtliche Komponente eines Falls selbst ab. Steuerstrafverfahren unterscheiden sich von einem klassischen Strafverfahren in einem entscheidenden Punkt: Der originäre Streitgegenstand ist meist keine strafrechtliche, sondern eine steuerliche Frage — etwa ob eine Schätzung des Finanzamts rechtmäßig ist oder ob ein Sachverhalt tatsächlich steuerpflichtig war. Ein Strafverteidiger ohne steuerrechtliche Vertiefung kann diese Fragen oft nur eingeschränkt beurteilen. Diese Schnittstelle ist der Grund, warum Nico Glöckle neben dem Zertifizierten Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.) beide relevanten Qualifikationen — Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Strafrecht — in einer Person vereint. Er kann die steuerliche Bewertung eines Sachverhalts selbst vornehmen und unmittelbar in die strafrechtliche Verteidigungsstrategie einfließen lassen, ohne dass Informationen zwischen zwei getrennten Beratern verloren gehen oder abgestimmt werden müssen. Die Beratung erfolgt aus einer Hand.

 

In steuerstrafrechtlichen Verfahren gelingt es ihm im Wege einer ergebnisorientierten und verhandlungssicheren Kommunikation für seine Mandanten bestmögliche Lösungen zu erzielen. Dabei zielt seine Verteidigungsstrategie – wo möglich – konkret auf die Einstellung des Verfahrens oder die Reduzierung der Strafe ab.

Mandantschaft und Beratungsschwerpunkte

Die Mandantschaft von Nico Glöckle reicht von Privatpersonen über Einzelunternehmer bis hin zu Unternehmen, die dem Vorwurf der Steuerhinterziehung ausgesetzt sind, mit einer Betriebsprüfung konfrontiert sind oder eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen. Ein wachsender Teil der Mandate betrifft zudem digitale Geschäftsmodelle — etwa Krypto-Investoren sowie Influencer und andere Online-Selbstständige, deren steuerliche Erfassung häufig komplexer ist, als es auf den ersten Blick erscheint. Darüber hinaus übernimmt Nico Glöckle ausgewählte Mandate im Wirtschafts- und allgemeinen Strafrecht. Dabei verteidigt er insbesondere Unternehmer, Führungskräfte sowie Personen des öffentlichen Lebens in wirtschaftlich oder steuerlich geprägten Strafverfahren.

 

Nico Glöckle wurde vom Handelsblatt in Kooperation mit Best Lawyers als „One to Watch 2025“ in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht ausgezeichnet. Das Ranking basiert auf einem Peer-Review-Verfahren vom Verlag Best Lawyers, bei dem Anwälte die Reputation und fachliche Kompetenz ihrer Kollegen bewerten. 

Über Nico Glöckle

Vita

Nico Glöckle

Nico Glöckle verfügt über langjährige Erfahrungswerte im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Vor der Gründung von Glöckle Rechtsanwälte war er unter anderem bei CMS Hasche Sigle, EY, Winheller sowie weiteren spezialisierten Kanzleien im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht tätig. Dort beriet und verteidigte er Mandanten in steuerstrafrechtlichen, steuerrechtlichen sowie wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in komplexen Steuerstrafverfahren.

Partner und Rechtsanwalt bei Winheller im Bereich Steuerstrafrecht; Leitung Standort Stuttgart

Rechtsanwalt bei Frick + Partner in Stuttgart im Bereich Steuerstrafrecht

Rechtsanwalt bei Ufer Knauer Rechtsanwälte in München im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (primär: Verteidigung Automobilhersteller im Diesel-Komplex)

Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in München im Bereich White-Collar-Crime / Compliance

Langjährige Tätigkeit als Korrektor an der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie als Repetitor beim juristischen Repetitorium Hemmer (Einzelunterricht)

Referendariat in Rottweil und Stuttgart, u. a. mit Stationen und Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei CMS Hasche Sigle im Bereich Steuerrecht

Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ernst & Young im Bereich Steuerstrafrecht

Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht

Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht

Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.)

Master of Laws (LL.M.)

Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen – eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Veröffentlichung der Seminararbeit aus dem Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen aus dem Jahr 2012

Das Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO bei der Gefahr ausländischer Strafverfolgung – zugleich eine Anmerkung zu BGH, Beschluss v. 27.03.2019, Strafverteidiger (StV) 2020, S. 484 – 486 (gemeinsam mit Dr. Maximilian Lenk)

Steuerliche Hinzuschätzungen bei Betreibern von Spielautomaten anhand der GGSG-Datenbank, Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 12/2020, S. 280 – 285

Disziplinarrechtliche Folgen für Beamte bei steuerstrafrechtlicher Selbstanzeige, Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 11/2022, S. 256 – 261 (gemeinsam mit Dr. Stephanie Glöckle)

Vortrag „Die Besteuerung von Kryptowährungen – Rechtliche Grundlagen und steuerstrafrechtliche Risiken“ am 27.02.2025 (AnwaltVerein Stuttgart)

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