Steuererklärung für das Jahr 2023 – Welche Frist gilt?

In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Fristen zur Steuererklärung, beispielsweise für das Jahr 2023 und das Jahr 2024, und erklären, ob eine Fristverlängerung möglich ist.

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Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 ist beendet und am 02.09.2024 abgelaufen. Personen, die sich bei der Erarbeitung vertreten lassen, beispielsweise durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, steht hingegen noch etwas Zeit zur Verfügung. Bis zum 02.06.2025 können diese ihre Steuererklärung noch einreichen. Die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen gilt es keinesfalls zu verpassen, um mögliche Säumniszuschläge oder andere Konsequenzen zu vermeiden.

 

In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Fristen zur Steuererklärung, beispielsweise für das Jahr 2023 und das Jahr 2024, und erklären, ob eine Fristverlängerung möglich ist. 

Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden, insbesondere für das Jahr 2023?

Betroffene müssen ihre Erklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des Folgejahres abgeben. Coronabedingt haben sich die Fristen allerdings verschoben:

 

  • Betroffene hatten für das Kalenderjahr 2023 bis zum 02.09.2024 Zeit ihre Steuererklärung einzureichen.

 

  • Für die Steuererklärung für das Jahr 2024 ist eine Frist bis zum 31.07.2025 vorgesehen.

 

Fristen für die Steuererklärungen für die Jahre 2023, 2024 und 2025

Welche Frist gilt, wenn die Steuererklärung mit einem Steuerberater erstellt wird?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht allein anfertigen, sondern andere Personen (zum Beispiel einen Steuerberater), Gesellschaften, Verbände oder Vereinigungen mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragen, muss Ihre Steuererklärung spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar dem Finanzamt vorliegen. Dies wäre entweder der 28.02. oder 29.02. des übernächsten Jahres, für das Kalenderjahr 2023 daher der 29.02.2024. Der Gesetzgeber hat aber für die Jahre 2019 bis 2024 auch für die sogenannten „beratenen Fälle“ coronabedingt Fristverlängerungen eingeräumt.

 

  • Die Frist für das Kalenderjahr 2023 hat sich aus diesem Grund auf den 02.06.2025 verschoben.

 

  • Für das Kalenderjahr 2024 ist eine Frist bis zum 30.04.2026 vorgesehen.

 

Diese Fristen gelten nur für Personen, die sich beispielsweise durch einen Steuerberater oder eine Lohnsteuerhilfeeinrichtung bei der Steuererklärung unterstützen lassen. Die verlängerte Frist ergibt sich daraus, dass Steuerberater und Lohnsteuerhilfeeinrichtungen eine Vielzahl von Erklärungen für ihre Mandanten vorbereiten müssen. Zudem stehen die erforderlichen Belege oft erst im Laufe des Jahres zur Verfügung, was mehr Zeit für die Bearbeitung notwendig macht. Das Finanzamt kann im Übrigen unter bestimmten Umständen (zum Beispiel, wenn für den vorangegangenen Besteuerungszeitraum Erklärungen nicht oder verspätet abgegeben wurden) verlangen, dass trotz der verlängerten Abgabefrist in beratenen Fällen bereits vor dieser Frist die Steuererklärung abgegeben werden muss (§ 149 Abs. 4 AO).

 

Vorsicht: Die verlängerte Abgabefrist gilt grundsätzlich (!) nicht für Angehörige der steuerberatenden Berufe in eigener Sache. 

Bis wann kann ich eine Steuererklärung einreichen, wenn ich hierzu nicht verpflichtet bin?

Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, aber freiwillig eine einreichen möchten (zum Beispiel um sich eine Rückerstattung zu sichern), haben Sie vier Jahre lang Zeit. Für das Jahr 2023 läuft die Frist daher bis zum 31.12.2027.

 

Fristen für die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung

Wie muss ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden?

Der Antrag kann vom Betroffenen (oder seinem Steuerberater) formlos gestellt werden. Die Beantragung der Fristverlängerung kann beispielsweise über das Portal Mein ELSTER erfolgen. Auf die Fristverlängerung besteht kein Anspruch. Es handelt sich vielmehr um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts. Je substantiierter Sie allerdings die Gründe für die Fristverlängerung vortragen, desto höher sind Ihre Chancen, dass die Fristverlängerung zumindest für ein paar weitere Wochen gewährt wird.

 

Praxistipp: Der Antrag kann auch noch nach Ablauf der Frist gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch ein vorheriger Antrag.

 

Nachweise / Belege für die Steuererklärung

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