Glöckle Rechtsanwälte

Steuerstrafrecht

Eine erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafrecht erfordert weit mehr als fundierte Kenntnisse des Strafrechts und Strafprozessrechts. In einem Steuerstrafverfahren müssen neben dem Strafprozessrecht die Besonderheiten des materiellen Steuerrechts berücksichtigt werden. Steuerstrafrechtliche und steuerliche Fragestellungen greifen regelmäßig unmittelbar ineinander – etwa bei der Ermittlung der hinterzogenen Steuern, der Aufarbeitung von steuerlichen Sachverhalten oder der Bewertung von Feststellungen der Finanzverwaltung.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine individuell auf das jeweilige Verfahren abgestimmte Verteidigungsstrategie im Steuerstrafrecht entscheidend. Dabei darf das Steuerstrafverfahren nicht isoliert betrachtet werden. Häufig läuft parallel das Besteuerungs- oder Rechtsbehelfsverfahren, dessen Verlauf erhebliche Auswirkungen auf das Strafverfahren haben kann. Umgekehrt können Entscheidungen im Steuerstrafverfahren die steuerliche Behandlung eines Sachverhalts beeinflussen. Wir begleiten deshalb sowohl das Steuerstrafverfahren als auch das laufende Besteuerungsverfahren und stimmen beide Verfahren strategisch aufeinander ab.

Durch die kontinuierliche Weiterentwicklung neuer Ermittlungs- und Auswertungsmöglichkeiten erhält die Finanzverwaltung einen immer umfassenderen Einblick in die steuerlichen Angelegenheiten der Bürger. Die ohnehin oft unscharfe Grenze zwischen legaler Steuergestaltung und strafrechtlich relevanten Handlungen verschiebt sich kontinuierlich. Nicht nur absichtliche, sondern auch fahrlässige Verstöße gegen steuerliche Pflichten werden geahndet. Steuerstrafrechtliche Fragestellungen und der anwaltliche Beratungsbedarf nehmen aus diesem Grund konstant zu. Personen, die in die Mühlen der Straf- und Bußgeldsachenstellen oder der Staatsanwaltschaft geraten, stehen in der Regel einer Übermacht gegenüber. Ohne professionelle Unterstützung kann dies schnell zu einem aussichtslosen Kampf werden.

 

Im Steuerstrafrecht beraten und verteidigen wir Privatpersonen, Unternehmer und Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen und Lebensbereichen. Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Gastronomie- und Barbetriebe, Handelsunternehmen, Betreiber von Geldgewinnspielgeräten (Spielautomaten), Unternehmen aus dem Baugewerbe, Influencer, Immobilienunternehmer, Investoren und Vereine. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung von Kryptoanlegern in steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten.

 

Steuerstrafverfahren erfordern häufig eine enge Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk erfahrener Steuerberater und arbeiten in steuerstrafrechtlichen Mandaten auf Wunsch eng mit den bestehenden Beratern unserer Mandanten zusammen. Auf diese Weise können steuerliche, wirtschaftliche und strafrechtliche Fragestellungen gemeinsam bewertet und die Verteidigung im Steuerstrafrecht aus einer Hand koordiniert werden. Das Ziel ist eine einheitliche Strategie, die sowohl die strafrechtlichen als auch die steuerlichen Aspekte eines Falles berücksichtigt.

Steuerstrafrecht

Wie werden wir für Sie tätig?

Steuerstrafverfahren

Wir übernehmen Ihre Verteidigung in laufenden Steuerstrafverfahren in jedem Verfahrensstadium. Insbesondere im Steuerstrafverfahren kann regelmäßig eine erfolgreiche Verständigung mit den Straf- und Bußgeldsachenstellen dazu führen, dass eine strafgerichtliche Hauptverhandlung vermieden werden kann. 

Cum/Ex

Daneben übernehmen wir die strafrechtliche Verteidigung in komplexen Cum/Ex-Verfahren und verteidigen in allen Phasen des Strafverfahrens.

Nacherklärungen / Strafbefreiende Selbstanzeigen

Oftmals bietet sich im Anschluss an die Aufarbeitung des steuerlich relevanten Sachverhaltes und dessen rechtlicher Analyse die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige, die wir für Sie ausarbeiten. Gleichermaßen erarbeiten wir Berichtigungserklärungen im Sinne von § 153 AO.

Kryptowährungen

Wir beraten Sie im Hinblick auf die Besteuerung von Kryptowährungen und erstellen im Bedarfsfall eine Selbstanzeige. In den vergangenen Jahren haben wir uns eine umfassende Expertise im Zusammenhang mit den Auskunftsersuchen der Finanzämter zur Ermittlung steuerlich relevanter Sachverhalte aufgebaut. 

Bußgeldverfahren

Wir vertreten und verteidigen Sie umfassend in einem (steuerstrafrechtlichen) Bußgeldverfahren und legen Einspruch gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid ein.

Vermögensarreste

Sofern der Vermögensarrest in Vermögenswerte (z. B. Bargeld, Schmuck, Uhren) angeordnet wurde, unterstützen wir Sie anwaltlich und wirken auf eine Freigabe hin. Gleichzeitig kann Beschwerde gegen einen Vermögensarrest eingelegt werden.

Durchsuchungen

Auch im Falle von Durchsuchungsmaßnahmen durch die Steuerfahndung können Sie uns kontaktieren und wir werden Sie schnellstmöglich anwaltlich unterstützen.

Zollrecht

Wir stehen Ihnen bei zollrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung und verteidigen Sie gegenüber den Hauptzollämtern und Zollfahndungsstellen.

Unser Sitz ist in

Stuttgart

Für unsere Mandanten stehen wir als Rechtsanwälte bundesweit zur Verfügung. Treten Sie bei steuerstrafrechtlichen Anliegen direkt mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir sind gerne persönlich für Sie da, sei es vor Ort, telefonisch oder via Online-Termin. Unser Sekretariat steht Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen bezüglich der Terminvereinbarung für eine Rechtsberatung zu beantworten. 

 

Sie erreichen uns unter +49 711 21 777 888 oder per E-Mail an office@gloeckle.law. Gerne können Sie uns auch über unser Kontaktformular kontaktieren.

TOP 7

FAQ Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht nimmt steuerrechtliche Delikte in den Blick, während das allgemeine Strafrecht Delikte aller Arten (z. B. gegen Personen oder das Eigentum) abdeckt. Das Steuerstrafrecht unterscheidet sich vom allgemeinen Strafrecht zudem dadurch, dass hier spezielle steuerstrafrechtliche Vorschriften außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) zum Tragen kommen. Diese sind in der Abgabenordnung (AO) geregelt. 

Die Verfahrensgrundsätze im Steuerstrafrecht orientieren sich an denen des allgemeinen Strafrechts. Beispielsweise verpflichtet das Legalitätsprinzip die Finanzbehörden zu Ermittlungen und zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens, sofern ein Anfangsverdacht vorliegt. Auf Basis des Untersuchungsgrundsatzes müssen alle Tatsachen und Fakten aufgeklärt werden. Dies beinhaltet auch Faktoren, die sich günstig für den Betroffenen auswirken. Die Unschuldsvermutung geht von der Unschuld des Betroffenen aus bis das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.

Das Steuerstrafrecht umfasst Delikte, die auf eine Verletzung steuerrechtlicher Pflichten abzielen. Beispielsweise werden folgende Delikte steuerstrafrechtlich verfolgt:

 

  • Steuerhinterziehung
  • Leichtfertige Steuerverkürzung
  • Bannbruch
  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel
  • Steuerhehlerei.

Bereits bei ersten Anzeichen eines Ermittlungsverfahrens, insbesondere bei einem (Anhörungs-)Schreiben der Steuerfahndung, Vorladungen oder Feststellungen mit strafrechtlicher Relevanz im Rahmen einer Betriebsprüfung, ist es ratsam anwaltliche Unterstützung heranzuziehen.

 

Im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens wird Ihr Rechtsbeistand nach Akteneinsicht mit Ihnen die Vorwürfe besprechen und eine Verteidigungsstrategie erstellen, um einen bestmöglichen Verfahrensausgang zu erzielen. Es bietet sich jedoch auch vor der Einleitung eines Strafverfahrens eine steuerrechtliche Konsultation an, insbesondere, wenn unsicher ist, ob Steuern hinterzogen wurden oder bereits sogar eine Entdeckungsgefahr besteht. In diesem Falle sollte schnell reagiert und eine Selbstanzeige ausgearbeitet werden. Auch bei zeitkritischen Durchsuchungen und Vermögensarresten ist ein schnelles anwaltliches Handeln unabdingbar.

Eine umfassende und nachhaltige Verteidigungsstrategie in einem Steuerstrafverfahren berücksichtigt sowohl das steuerstrafrechtliche Verfahren als auch die parallele Besteuerung. Neben den strafrechtlichen Faktoren gilt es zudem die außerstrafrechtlichen Risiken (z. B. Widerruf der Jagderlaubnis oder Entzug der Fluglizenz) im Blick zu behalten. Mögliche Berufsverbote, Disziplinarmaßnahmen bei Beamten oder verwaltungsrechtliche Zulässigkeitsfragen sollten vorausschauend in die steuerstrafrechtliche Verteidigungsstrategie einbezogen werden. Es gilt die Gesamtumstände des jeweiligen Falles zu betrachten und in Absprache mit dem Betroffenen eine gemeinsame Zielsetzung zu erarbeiten. Vorwiegend wird auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine tatsächliche Verständigung hingearbeitet.

Die Zusatzqualifikation wird vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DSV) verliehen und bestätigt eine spezialisierte Fortbildung im Steuerstrafrecht — zusätzlich zur klassischen Fachanwaltsqualifikation für Steuerrecht oder Strafrecht. Das Zertifizierungsregister ist auf der Webpräsenz des Deutschen Strafverteidiger Verbands einsehbar.

Diese erfordert zusätzlich zur strafrechtlichen auch fundierte steuerrechtliche Kenntnisse, da die zugrundeliegenden steuerlichen Sachverhalte oft ebenso entscheidend sind wie die strafprozessuale Seite.