Glöckle Rechtsanwälte

Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht in Deutschland umfasst Regelungen zur Bekämpfung von Korruption im öffentlichen und privaten Sektor. Diese Bestimmungen finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und in speziellen Gesetzen:

  • Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
  • Vorteilsannahme, § 331 StGB
  • Vorteilsgewährung, § 333 StGB
  • Bestechlichkeit und Bestechung im Amt,  §§ 332, 334 StGB

 

Das Korruptionsstrafrecht in Deutschland gewährleistet Integrität und Transparenz durch strenge Sanktionen und präventive Maßnahmen.

Korruptionsstrafrecht

Wie werden wir für Sie tätig?

Verteidigung im Strafverfahren

Neben der präventiven Beratung von Unternehmern im Hinblick auf Konsequenzen im Falle der Korruption, übernehmen wir auch die Verteidigung in einem laufenden Strafverfahren.

Beratung in sämtlichen Kernbereichen des Korruptionsstrafrechts

Unsere Schwerpunktaktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf die rechtliche Vertretung bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie der entsprechenden Tatbestände für Vorteilsannahmen im Amt.

Einbeziehung aller relevanten Aspekte

Zusätzlich zu den korruptionsstrafrechtlichen Aspekten haben wir auch andere Faktoren im Blick und beziehen diese in unsere Verteidigungsstrategie ein. Wir bieten Ihnen eine auf ihren Einzelfall zugeschnittene Verteidigung, die alle maßgeblichen Faktoren berücksichtigt.

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