Richtsatzsammlung – Was nach der BFH-Entscheidung gilt

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 18.06.2025 erhebliche Zweifel daran geäußert, ob die Richtsatzsammlung eine taugliche Grundlage für steuerliche Schätzungen ist. Die Entscheidung bezieht sich ausdrücklich auf einen Betriebsvergleich mit anderen Unternehmern (sog. „äußerer Betriebsvergleich“). Derartige Schätzungen, die Gegenstand laufender Verfahren sind, geraten damit erheblich ins Wanken und stehen auf tönernen Füßen. Wir erläutern die Folgen für Unternehmer.