Glöckle Rechtsanwälte

Zollrecht

Wenn Produkte ins Ausland verkauft oder Dienstleistungen außerhalb Europas angeboten werden, sind strenge Vorschriften zu berücksichtigen. Sollten Anmeldepflichten nicht beachtet werden, droht insbesondere die Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens, welches wiederum erhebliche Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann. Hinzu kommt, dass sich infolge von Steuerhinterziehungen die Festsetzungsverjährung der hinterzogenen Steuern auf zehn Jahre verlängert. Auch Jahre später können folglich noch hohe Nachzahlungen drohen. 

Den Hauptzollämtern und Zollfahndungsstellen stehen weitreichende Kontrollbefugnisse zu, sodass diese bei einem Verdacht auf Verstöße gegen das Zollrecht konsequent Ermittlungsverfahren einleiten. Das Zollrecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, welches Unternehmen und Einzelpersonen gleichermaßen betreffen kann. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung stellt sicher, dass zollrechtliche Anforderungen eingehalten werden und potenzielle finanzielle oder rechtliche Spätfolgen ausbleiben.

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Glöckle Rechtsanwälte beraten und verteidigen umfassend im Bereich des Zollrechts und Zollstrafrechts und stehen Einzelpersonen als auch Unternehmen in zollrechtlichen Angelegenheiten in sämtlichen Stadien des Verfahrens als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Zollrecht

Wie werden wir für Sie tätig?

Verteidigung im Zollstrafrecht

Wir verteidigen Sie, wenn Sie Waren oder Güter bei der Einreise nicht ordnungsgemäß angemeldet haben und ein zollrechtliches Strafverfahren eingeleitet wurde.

Umfassende Erfahrungswerte

Daneben verteidigen wir Sie beim Vorwurf des Bannbruchs (§ 372 AO), des qualifizierten Schmuggels (§ 373 AO) und der Steuerhehlerei (§ 374 AO).

Erstellung zollrechtlicher Selbstanzeigen

Nach Vollendung einer Steuerstraftat besteht auch im Zollrecht unter Umständen die Möglichkeit zur Abgabe einer Selbstanzeige, um Straffreiheit zu erlangen. Wenn noch keine Entdeckung erfolgt ist, erstellen wir für Sie eine zollrechtliche Selbstanzeige (§ 371 AO).

Einreichung von Zollanmeldungen

Wir unterstützen Sie anwaltlich bei der Erstellung und Einreichung von Zollanmeldungen und anderen notwendigen Dokumenten, um zu gewährleisten, dass Waren rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden und alle zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. 

Beantwortung zollrechtlicher Fragestellungen

Fragestellungen zum Zolltarif, zum Zollwert oder zur korrekten Warenklassifizierung klären wir für Sie.

Beratung in Einspruchsverfahren

Wir vertreten Sie anwaltlich in Einspruchsverfahren gegen Zollbescheide.

Vertretung bei Zollprüfungen

Wenn Ihr Unternehmen einer Zollprüfung unterzogen wird, vertreten wir Sie während des gesamten Prüfungsprozesses. Vor diesem Hintergrund arbeiten wir mit den Zollbehörden zusammen, stellen erforderliche Unterlagen bereit und wahren Ihre rechtlichen Interessen.

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FAQ Zollrecht

Die Zollbehörden zählen zu den Bundesfinanzbehörden und unterstehen dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Sie tragen für die zollrechtliche Überwachung des Warenverkehrs über die Grenzen des Zollgebiets Sorge und erheben die gesetzlich geschuldeten Einfuhrabgaben.

Strafrechtliche Relevanz kommt dem Zollrecht im Hinblick auf die Zollstraftatbestände zu, welche durch die Zollbehörden verfolgt werden. Hierzu zählen:

  • die Zollhinterziehung (§§ 3 AO, § 370 AO)
  • der Bannbruch (§ 372 AO)
  • der gewerbsmäßige Schmuggel (§ 373 AO)
  • die Steuerhehlerei (§ 374 AO) und 
  • die Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 AO). 

Anhand des Zollwertes bemisst sich die Berechnung der Zollschuld. Von hoher Relevanz ist hierbei der sogenannte Transaktionswert. Hierunter ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführte Ware zu verstehen. Es können auf diesen Wert Zuschläge (beispielsweise Verpackungskosten) oder Abschläge erfolgen. Kann ein Transaktionswert nicht ermittelt werden, werden die Transaktionswerte vergleichbarer Waren herangezogen.

Durch das Zolltarifrecht werden die Art und Höhe der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben geregelt. Daneben umfasst das Zolltarifrecht Vorgaben für die Ermittlung der Unterposition des Zolltarifs. Die Waren werden nach Positionen geordnet, um den Zollsatz bestimmten zu können. 

Um Mandanten fachkundig und verlässlich im Bereich des Zollrechts beraten zu können, sollte ein Rechtsbeistand sowohl die steuerrechtlichen Grundlagen des Zollrechts und Verbrauchsteuerrechts beherrschen als auch über eine versierte Expertise im Strafrecht verfügen. Insbesondere im Rahmen eines Strafverfahrens gehen oftmals die steuerrechtlichen und strafrechtlichen Komponenten ineinander über.