Glöckle Rechtsanwälte

Betrug

Der Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB) ist erfüllt, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, einer anderen Person falsche Tatsachen vorspiegelt oder wahre Tatsachen entstellt oder unterdrückt. Hierdurch muss bei der anderen Person ein Irrtum erregt oder unterhalten werden und unmittelbar das Vermögen dieser Person geschädigt werden. 

 

Der Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen des Betrugs, beispielsweise bei einer gewerbsmäßigen Begehung oder einer Begehung in Bandenform, beträgt die Strafandrohung sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe. Um eine Handlung als Betrug einzustufen, muss eine Vielzahl von Komponenten gegeben sein. Daher ist eine anwaltliche Verteidigung bei einem Betrugsvorwurf oftmals sowohl sinnvoll als auch erfolgsversprechend.

Neben dem allgemeinen Betrugstatbestand bestehen Spezialtatbestände des Betrugs, beispielsweise in Form des Computerbetrugs (§ 263a StGB), des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) oder des Versicherungsbetrugs (§ 265 StGB). Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie hat unsere Beratung bzw. Verteidigung im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs eklatant zugenommen. Die (unberechtigte) Beantragung von Corona-Hilfen oder fehlerhafte Angabe im entsprechenden Antrag kann den Vorwurf des Subventionsbetrugs begründen. Dasselbe gilt für die (unberechtigte) Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld (KUG). 

Betrug

Wie werden wir für Sie tätig?

Verteidigung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf des Betrugs

Wir legitimieren uns bei der Staatsanwaltschaft als ihr Verteidiger, fordern die Ermittlungsakte an und prüfen auf dieser Basis die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und die dem Vorwurf zugrundeliegenden Tatsachen. Die Ermittlungsakte und den Sachstand des Ermittlungsverfahrens besprechen wir mit Ihnen im Detail und erarbeiten sodann eine effiziente Verteidigungsstrategie. Die Verteidigung kann sich in diesem Stadium auf eine schriftliche Stellungnahme beschränken.

Einspruch gegen einen Strafbefehl mit dem Vorwurf des Betrugs

Bei einem Strafbefehl ist besondere Eile geboten, da nur zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden. Wir legen fristgerecht Einspruch für Sie ein und vertreten Sie vor Gericht. 

Verteidigung vor einem Strafgericht nach erfolgter Anklageerhebung

Sollte die Staatsanwaltschaft bereits eine Anklage gegen Sie erhoben haben, übernehmen wir Ihre Verteidigung vor Gericht. Selbstverständlich prüfen wir auch hier zuvor die Inhalte der Anklageschrift und gleichen diese mit den Inhalten aus der Ermittlungsakte ab. Dies stellt die Basis für eine effiziente Verteidigung dar. 

Spezialkomplex Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen oder Kurzarbeitergeld (KUG)

Bei diesen Komplexen können wir in Ausnahmefällen auch Ihre Interessen gegenüber der L-Bank (für Baden-Württemberg) oder vor dem Verwaltungsgericht vertreten.

Ihre Anwälte bei Betrug

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