Glöckle Rechtsanwälte

Verstöße gegen das SchwarzArbG

Im Jahr 2004 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) in Kraft und bündelt die Vorschriften zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Insbesondere wird im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz definiert, was unter Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu verstehen ist. Maßgeblich zuständig für das Aufspüren und die Verfolgung von Schwarzarbeit sind die Zollbehörden. Diesen stehen im Rahmen der Prüfung eine Vielzahl von Befugnissen zu. Beispielsweise können sie Geschäftsräume, mit Ausnahme von Wohnungen, und Grundstücke während der Geschäftszeiten betreten und Auskünfte von den dort beschäftigten Personen einholen. Ebenfalls können Zollbehörden die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen des Auftraggebers einsehen. 

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sieht selbst einige Strafvorschriften vor, die mit einer hohen Strafandrohung einhergehen, beispielsweise die Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel zu ungünstigen Arbeitsbedingungen.

 

Liegt Schwarzarbeit vor, ist oftmals auch der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO verwirklicht. Sowohl der Arbeit- bzw. Auftraggeber als auch der Auftragnehmer können als Täter infrage kommen. Es können vor diesen Hintergrund diverse Steuerarten hinterzogen werden, wie beispielsweise Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer. Auch kann eine Strafbarkeit des Arbeitgebers nach § 266a StGB in Betracht kommen, wenn der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers vorenthalten werden, also Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und/oder Pflegeversicherung) des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht gezahlt werden.

Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Wie werden wir für Sie tätig?

Verstöße gegen das Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz

Wir verteidigen Sie umfassend, wenn Ihnen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu Last gelegt werden und ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet wurde.

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Bei dem Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelten (§ 266a StGB) verteidigen wir Sie in allen Verfahrensstadien.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG)

Sollten Sie mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz konfrontiert werden, verteidigen wir Sie in allen Verfahrensstadien und klären die Hintergründe der Vorwürfe gemeinsam mit Ihnen auf. 

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

Sollten Sie mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz konfrontiert werden, verteidigen wir Sie in allen Verfahrensstadien und klären die Hintergründe der Vorwürfe gemeinsam mit Ihnen auf. 

Verstöße gegen das Arbeitnehmer- Überlassungsgesetz (AÜG)

Sollten Sie mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) konfrontiert werden, der bei der vermeintlich illegalen Entleihung oder der illegalen Verleihung von Arbeitnehmern in Frage kommt, verteidigen wir Sie in allen Verfahrensstadien und klären die Hintergründe der Vorwürfe gemeinsam mit Ihnen auf. 

Steuerstrafverfahren

Wir verteidigen Sie umfassend in jeder Phase eines Steuerstrafverfahrens.

Ihre Anwälte für Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

Rechtsanwälte