Das deutsche Umsatzsteuergesetz regelt die Erhebung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb Deutschlands. Es ist ein zentrales Gesetz im deutschen Steuerrecht, das die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Transaktionen festlegt. Das Umsatzsteuergesetz stellt sicher, dass die Umsatzsteuer systematisch und transparent erhoben wird, und ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerverpflichtungen effizient zu erfüllen. Die einzelnen Besonderheiten sind, insbesondere durch den europäischen Einfluss, hoch komplex und kasuistisch. Vor diesem Hintergrund ist es auch für Unternehmen nicht immer leicht, die tatsächliche Rechtslage dem Gesetz zu entnehmen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise.
Wir beraten laufend zu sämtlichen Fragen des Umsatzsteuergesetzes.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Phasen eines Einspruchsverfahrens – beginnend von der Prüfung Ihres Steuerbescheides bis hin zur Einspruchsentscheidung.
Die gesamte Kommunikation mit den Behörden übernehmen wir und streben den bestmöglichen Verfahrensausgang für Sie an.
Meistens ist ein Erörterungstermin mit der Finanzbehörde hilfreich. Diesen Erörterungstermin, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht, nutzen wir für Sie, um eine Einigung mit der Finanzbehörde zu erzielen.
Sollte im Einspruchsverfahren nicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden, vertreten wir Sie ebenfalls im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren.