Glöckle Rechtsanwälte

Strafbefehl & Strafbefehlsverfahren

Ein Strafbefehl ist eine besondere Form einer strafgerichtlichen Entscheidung, bei der die Staatsanwaltschaft – anstelle eine Anklage zu erheben – einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Gericht stellt. Es findet dabei keine Hauptverhandlung statt, sondern es wird ein Strafbefehlsverfahren durchgeführt. Erlässt das Gericht den Strafbefehl, handelt sich dabei um eine Verurteilung im schriftlichen Verfahren.

 

Eine Vielzahl von Strafverfahren wird inzwischen via Strafbefehl abgeschlossen. Insbesondere für den Fall, dass eine Verfahrenseinstellung nicht erreicht werden kann, ist es sinnvoll von Seiten der Verteidigung zumindest auf eine Erledigung im Strafbefehlsverfahren hinzuwirken. Unkomplizierte Fälle können auf diese Weise effizient und geräuschlos bearbeitet werden – im Sinne des Mandanten.

 

Per Strafbefehl können nur bestimmte Rechtsfolgen festgesetzt werden. In der Regel beinhaltet der Strafbefehl eine Geldstrafe. Ebenfalls kann jedoch auch eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf Bewährung verhängt werden. Der Betroffene hat die Möglichkeit, den Strafbefehl zu akzeptieren oder dagegen Einspruch einzulegen. Sollte gegen Sie ein Strafbefehl ergangen sein, müssen Sie sich schnell entscheiden, ob Sie diesen hinnehmen oder hiergegen rechtlich vorgehen wollen. Die Möglichkeit eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl besteht lediglich für 2 Wochen nachdem der Strafbefehl zugestellt wurde.

Was ist ein Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist eine besondere Form der strafrechtlichen Verurteilung in Deutschland, die ohne Gerichtsverhandlung erfolgt. Ein Strafbefehl ist dabei nur möglich, wenn sich die Strafsache zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren auch eignet. Der Strafbefehl wird vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassen, wenn

 

  • die Sachlage klar ist und

 

  • keine Hauptverhandlung notwendig erscheint.

 

Der Strafbefehl richtet sich damit in der Regel gegen eine Person, die eine Straftat von geringerer Schwere begangen haben soll. Der Strafbefehl beschränkt sich dabei jedoch keinesfalls gänzlich auf die Erledigung von Bagatelldelikten. Es kommt nicht nur die Verhängung einer Geldstrafe in Betracht, sondern ebenso eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr.

 

Beispiel in Bezug auf das Delikt der Steuerhinterziehung:

 

Sofern die Straf- und Bußgeldsachenstelle beim Vorwurf der Steuerhinterziehung zu dem Ergebnis gelangt, das Strafverfahren nicht durch eine Einstellung des Verfahrens oder eine Anklageerhebung zum Ende zu bringen, kann diese einen Strafbefehl beantragen (§ 400 AO). Wenn sich die konkrete Tat nicht für eine Abhandlung im Strafbefehlsverfahren eignet, wird die Straf- und Bußgeldstelle der Staatsanwaltschaft die Akten vorlegen.

Strafbefehlsverfahren

Strafbefehlsverfahren erklärt

Wann ergeht ein Strafbefehl und wann eine Anklage?

Ein Strafbefehl kann nur dann erlassen werden, wenn es sich um ein Vergehen handelt (= rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind, vgl. § 12 Abs. 2 StGB) und die Ermittlungen ergeben haben, dass eine Hauptverhandlung nicht erforderlich ist. Bei einem Verbrechen (= rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, § 12 Abs. 1 StGB) ist ein Strafbefehl immer ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass kein Anspruch des Beschuldigten auf einen Strafbefehl anstelle eines regulären Strafverfahrens besteht. Gegen Jugendliche ist im Übrigen kein Strafbefehl zulässig; bei Heranwachsenden nur, sofern allgemeines Strafrecht angewendet wird (§ 109 JGG).

 

Eine Hauptverhandlung muss dann durchgeführt werden, wenn diese für eine umfassende Klärung aller für die Strafzumessung relevanten Umstände oder präventive Erwägungen erforderlich ist – sei es im Hinblick auf den Täter (Spezialprävention) oder die Allgemeinheit (Generalprävention), vgl. Nr. 175 Abs. 3 RiStBV. Ein Strafbefehlsantrag darf allerdings nicht allein deshalb unterbleiben, weil mit einem Einspruch des Beschuldigten zu rechnen ist.

 

Spricht die Vorstrafengeschichte des Beschuldigten dafür, dass bereits mehrfach gegen ihn Strafbefehle ergangen sind, so kann dies gegen die erneute Wahl dieses Verfahrens sprechen. Die bisherigen Strafbefehle haben offenbar keine hinreichende abschreckende Wirkung entfaltet und ihn nicht von weiteren Straftaten abgehalten. Aus spezialpräventiver Perspektive erscheint daher die Erhebung der öffentlichen Klage und die Durchführung einer Hauptverhandlung angezeigt, um dem Beschuldigten die Tragweite seines Handelns in einem persönlichen Verfahren deutlich vor Augen zu führen.

Welche Strafen können mit einem Strafbefehl verhängt werden?

Der Kreis der möglichen Konsequenzen, die mit einem Strafbefehl verhängt werden können, ist deutlich eingeschränkter als die, die mit einem Strafurteil nach einer öffentlichen Hauptverhandlung möglich wären. Zu beachten ist insbesondere, dass nur eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhängt werden kann (§ 407 Abs. 2 StPO). Dies gilt allerdings nur, wenn die Vollstreckung zugleich zur Bewährung ausgesetzt wird. Zwingend erforderlich ist hierfür auch, dass der Angeschuldigte einen Verteidiger hat (§ 407 Abs. 2 StPO). Sofern dieser keinen hat, wird die Staatsanwaltschaft mit Übersendung des Strafbefehlsantrags die Beiordnung eines Verteidigers beantragen.

 

Darüber hinaus kommen nur folgende Konsequenzen in Betracht:

 

  • Geldstrafe,

 

  • Verwarnung mit Strafvorbehalt,

 

  • Fahrverbot, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung,

 

  • Entziehung der Fahrerlaubnis, bei der die Sperre nicht mehr als zwei Jahre beträgt,

 

  • Verbot des Haltens oder Betreuens von sowie des Handels oder des sonstigen berufsmäßigen Umgangs mit Tieren jeder oder einer bestimmten Art für die Dauer von einem Jahr bis zu drei Jahren.

Wer erlässt den Strafbefehl?

Ein Strafbefehl darf ausschließlich durch das Gericht erlassen werden. Zur Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung übernimmt jedoch die Staatsanwaltschaft die Aufgabe, einen entsprechenden Entwurf zu erstellen und zugleich dessen Erlass zu beantragen. Dieser Antrag gilt gemäß § 407 Abs. 1 S. 4 StPO als Erhebung der öffentlichen Klage. Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, ist das Gericht verpflichtet, dem Antrag stattzugeben, sofern keine Bedenken gegen den Erlass bestehen (§ 408 Abs. 3 S. 1 StPO) und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Im Steuerstrafverfahren kann der Strafbefehlsantrag durch die Straf- und Bußgeldsachenstelle beantragt werden, sofern sie das Ermittlungsverfahren selbstständig führt (§ 386 AO und § 400 AO).

 

Das Gericht muss sodann prüfen, ob der Beschuldigte der ihm in dem Strafbefehlsantrag vorgeworfenen Tat hinreichend verdächtig ist. Dies scheidet aus, wenn

 

  • der Sachverhalt nicht nachgewiesen werden kann

 

  • eine Strafbarkeit aus Rechtsgründen ausscheidet oder

 

  • ein Prozesshindernis besteht.

 

Bestehen keine Bedenken gegen den Erlass des Strafbefehls, ist der Richter verpflichtet, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben (§ 408 Abs. 3 StPO); ein Ermessensspielraum steht ihm dabei nicht zu.

 

Auch der Strafbefehl basiert auf der richterlichen Tatsachen- und Schuldfeststellung und unterscheidet sich in diesem Punkt lediglich dadurch vom regulären Strafverfahren, dass die Überzeugung auf Grundlage einer schriftlichen – und begrenzten – Faktenlage gebildet wird.

Wie läuft das Strafbefehlsverfahren ab, wenn das Gericht vom Strafbefehl abweichen möchte?

Unabhängig davon kann der Richter – sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen – das Verfahren in jeder Phase gemäß §§ 153 ff. StPO einstellen, anstelle einen Strafbefehl zu erlassen.

 

Hegt der Richter tatsächliche oder rechtliche Zweifel am Strafbefehlsantrag, so ist er gehalten, entweder den Antrag wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts abzulehnen oder die Zweifel im Rahmen einer Hauptverhandlung zu klären. Eine Hauptverhandlung wird vom Richter angesetzt, wenn zwar ein hinreichender Tatverdacht besteht, jedoch Bedenken gegen den Erlass des Strafbefehls bestehen. Solche Bedenken können etwa dann entstehen, wenn der Richter vom Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen möchte, sei es hinsichtlich der rechtlichen Würdigung oder der vorgeschlagenen Rechtsfolge. Wird eine Hauptverhandlung anberaumt, finden auf sie und deren Vorbereitung grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften der §§ 212 ff. StPO Anwendung. Anstelle eines Eröffnungsbeschlusses ist dem Angeklagten mit der Ladung eine Abschrift des Strafbefehlsantrags ohne die beantragten Rechtsfolgen zu übermitteln.

 

Gemäß § 35 Abs. 2 S. 1 StPO ist der Strafbefehl dem Adressaten – also dem Angeklagten – förmlich zuzustellen. Ohne eine solche Zustellung beginnt die Einspruchsfrist gemäß § 410 Abs. 1 StPO nicht zu laufen. Nach § 145a Abs. 1 StPO kann die Zustellung auch an den Wahl- oder Pflichtverteidiger erfolgen, der kraft Gesetzes als Zustellungsbevollmächtigter des Beschuldigten gilt.

Stadien des Strafverfahrens

Strafbefehl

Warum gibt es das Strafbefehlsverfahren und bei welchen Delikten kommt es typischerweise zum Einsatz?

Ein Strafbefehl kommt immer dann zum Einsatz, wenn es sich um einfach gelagerte, weniger schwerwiegende Straftaten (Vergehen) handelt und der Sachverhalt aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar ist. Ziel ist es, das Verfahren schnell, unbürokratisch und ohne Hauptverhandlung abzuschließen. Das Strafbefehlsverfahren stellt für die Strafjustiz in vielerlei Hinsicht eine attraktive Option dar. Es erlaubt eine vereinfachte und rasche Abwicklung des Strafverfahrens, da auf die Prozessmaximen der Mündlichkeit, Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit des Hauptverfahrens verzichtet wird.

 

Typische Delikte, bei denen ein Strafbefehl verwendet wird, sind etwa

 

  • einfacher Diebstahl wie zum Beispiel Ladendiebstahl
  • Betrug in geringem Umfang, Unterschlagung,
  • das sogenannte „Schwarzfahren“, also das Erschleichen von Leistungen im öffentlichen Nahverkehr,
  • Verkehrsdelikte, etwa Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten oder Unfallflucht, sofern keine schweren Folgen entstanden sind, oder
  • bei Beleidigungen, bei einfacher Körperverletzung, etwa im Rahmen einer Auseinandersetzung,
  • oder bei Betäubungsmitteldelikten.

 

Findet eine Anhörung des Beschuldigten vor Erlass des Strafbefehls statt?

 

Nein, der Beschuldigte wird zum Strafbefehlsantrag nicht angehört, vgl. §. 407 Abs. 3 StPO. Insbesondere findet – im Gegenteil zum regulären Strafverfahren – keine Hauptverhandlung statt. Zwar könnte vor diesem Hintergrund davon ausgegangen werden, dass der Erlass des Strafbefehls für den Beschuldigten nachteilig wäre, dies wäre jedoch zu kurz gedacht. Da das Verfahren ausschließlich schriftlich geführt wird, bleibt dem Beschuldigten die emotionale Belastung einer öffentlichen Hauptverhandlung ebenso erspart wie deren potenziell stigmatisierende Wirkung. Der Strafbefehl erlangt außerdem zügig Rechtskraft (§ 410 Abs. 3 StPO), was zu einer schnellen rechtlichen Klärung führt. Etwaigen Fehlentscheidungen kann der Betroffene durch die Einlegung eines Einspruchs (§ 410 StPO) wirksam entgegentreten, womit auch sein Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt bleibt.

Wie sieht ein Strafbefehl aus?

Der Strafbefehl muss verschiedene Angaben benennen. Hierzu zählen

 

  • Angaben zur Person (genaue Bezeichnung)
  • der Name des Verteidigers (soweit vorhanden)
  • die Tat und die gesetzlichen Merkmale (Welche Tat?)
  • die angewendeten Rechtsvorschriften
  • etwaige Beweismittel (z. B. Zeugen)
  • die Rechtsfolgen
  • eine Kostenentscheidung (die der Angeklagte tragen muss)
  • Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs (Form und Frist)
  • ein Bewährungsbeschluss
  • die Unterschrift des Richters.

  

Wie lange dauert ein Strafbefehlsverfahren?

 

Wie lange es dauert, bis ein Strafbefehl erlassen wird, hängt vom Einzelfall ab. In einfach gelagerten Fällen kann der Strafbefehl innerhalb weniger Wochen bis etwa zwei bis drei Monate nach Abschluss der Ermittlungen ergehen. In komplexeren Verfahren oder bei einer hohen Arbeitsbelastung von Staatsanwaltschaft und Gericht kann es jedoch auch deutlich länger dauern. Die Dauer bis zum Erlass hängt unter anderem vom Umfang der Ermittlungen, der Notwendigkeit weiterer Absprachen oder Nachermittlungen sowie von der Arbeitsbelastung der beteiligten Behörden ab. Auch eine etwaige Verteidigerstellungnahme kann den zeitlichen Ablauf beeinflussen.

Wie wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bei einem Strafbefehl bestimmt?

Grundsätzlich richtet sich die Strafzumessung nach den regulären Kriterien, § 46 StGB. Vor diesem Hintergrund gilt, dass die Schuld des Täters die Grundlage für die Zumessung der Strafe darstellt und die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, zu berücksichtigen sind. Das Ziel der Strafzumessung es, dass im Einzelfall die Persönlichkeit des Täters und der Schuldgehalt seiner Tat angemessen berücksichtigt werden.

 

Zu den Strafzumessungskriterien und den Kriterien für die Festlegung der Tagessätze für die Geldstrafe für das Delikt der Steuerhinterziehung empfehlen wir einen Blick in unseren Blog-Beitrag zum Thema „Strafe für Steuerhinterziehung – Mögliche Konsequenzen und die Rolle von Strafmaßtabellen„.

 

Bei einer Geldstrafe können die Einkünfte des Täter nach § 40 Abs. 3 StGB geschätzt werden.

 

Wer erhält das Geld bei einer Geldstrafe eines Strafbefehls?

 

Bei einer Geldstrafe aufgrund eines Strafbefehls (oder auch eines Urteils) geht das Geld an den Staat, genauer gesagt an die Landeskasse des jeweiligen Bundeslandes, in dem das Verfahren geführt wurde.

Wird der Strafbefehl im Bundeszentralregister eingetragen und wie lange wird der Strafbefehl abgespeichert?

Im Bundeszentralregister werden auch der Erlass oder Teilerlass einer Strafe sowie der Widerruf einer Strafaussetzung, eines Strafrests oder einer zur Bewährung ausgesetzten Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen. Gleiches gilt für den Widerruf eines bereits erlassenen Strafrests (§ 4 BZRG). Das BZR enthält folglich alle rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen in Deutschland – also auch solche per Strafbefehl.

 

Ein Strafbefehl kann, muss aber nicht im Führungszeugnis erscheinen. Bei bis zu 90 Tagessätzen erscheint dieser nicht im Führungszeugnis, bei mehr als 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag, 32 BZRG. Die Frist zur Abspeicherung bewegt sich zwischen 3 – 5 Jahren, § 34 BZRG.

 

Wie kann gegen einen Strafbefehl vorgegangen werden?

 

Möglich ist ein Einspruch gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO. Die Einlegung des Einspruchs hat aufschiebende Wirkung, hingegen keinen Devolutiveffekt, sie führt also nicht zur Verlagerung in die nächsthöhere Instanz. Der Verurteilte kann gem. § 410 StPO innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Strafbefehls Einspruch beim Gericht einlegen, welches den Strafbefehl erlassen hat. Sodann wird im Rahmen der Entscheidung über den Einspruch eine Hauptverhandlung durchgeführt, es sei denn der Einspruch ist verspätet eingelegt oder sonst unzulässig.

Strafbefehl

Wie werden wir für Sie tätig?

Vorbereitung eines Strafbefehls bei mangelnder Einstellung des Verfahrens

Sofern das Verfahren nicht eingestellt wird, treten wir mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung, um abzustimmen, welche rechtlichen Konsequenzen unser Mandant ohne Widerspruch akzeptieren würde.

Prüfung des Strafbefehls

Wir prüfen den Strafbefehl und geben Ihnen eine Einschätzung, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen gegen den Strafbefehl vorzugehen. Insbesondere wägen wir mit Ihnen die Vor- und Nachteile eines Einspruchs gegen den Strafbefehl ab.

Einlegen eines Einspruchs bei einem Strafbefehl

Im Fokus unserer Bemühungen steht ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, um eine Eintragung im Bundeszentralregister zu vermeiden. Auch die Höhe und Anzahl der Tagessätze bei Geldstrafen kann angegriffen werden. Wir formulieren für Sie den Einspruch und legen diesen bei Gericht ein. Der Einspruch wird in jedem Fall sorgfältig von uns begründet.

Vertretung im Rahmen der Verhandlung über den Einspruch

Wenn es zu einer Verhandlung über den Einspruch kommt, vertreten wir Sie vor Gericht.

Ihre Anwälte bei einem Strafbefehl

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