Glöckle Rechtsanwälte

Steuerverfahrensrecht

Das Steuerverfahrensrecht ist in der Abgabenordnung geregelt. Dort sind die Rahmenbedingungen für das gesamte Besteuerungsverfahren und das Erhebungsverfahren sowie auch für das Rechtsbehelfsverfahren und die Vollstreckung fixiert. Deshalb wird die Abgabenordnung auch als Mantelgesetz des Steuerrechts bezeichnet. Wir begleiten Sie mit unserer Fachexpertise bei allen Fragen zum Besteuerungsverfahren, im Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern, bei Betriebsprüfungen, bei Haftungsbescheiden, in Vollstreckungsangelegenheiten usw.

Wir beherrschen die komplette Klaviatur des Steuerverfahrensrechts – sowohl außergerichtlich bei den Finanzämtern als auch vor den Finanzgerichten. Gleichermaßen sind wir vor diesem Hintergrund auch ein gern hinzugezogener Ansprechpartner für Steuerberaterkollegen in verfahrensrechtlichen Spezialfällen. 

Steuerverfahrensrecht

Wie werden wir für Sie tätig?

Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen im Rechtsbehelfsverfahren

Nach dem Einspruch begleiten wir Sie im gesamten Rechtsbehelfsverfahren. Dabei setzen wir uns zunächst für eine Aussetzung der Vollziehung ein, nach deren Gewährung die Steuerschuld aus dem angefochtenen Steuerbescheid vorerst nicht gezahlt werden muss. Das Finanzamt setzt die Vollziehung nur in konkreten Ausnahmefällen aus. Durch unsere jahrelange Expertise kennen wir allerdings die notwendigen Stellschrauben, die wir zu Ihren Gunsten justieren und hierdurch deale Ergebnisse erzielen können. Gleiches gilt für die Inhalte des Steuerbescheids.

Klage vor dem Finanzgericht

Sollte das Finanzamt im Rahmen eines Einspruchsverfahrens nicht in Ihrem Interesse entschieden haben, erheben wir Klage gegen das Finanzamt beim zuständigen Finanzgericht. Nach erfolgter Akteneinsicht erarbeiten wir mit Ihnen eine individuelle Prozesstaktik. Die auf dieser Basis erstellte Klagebegründung verfolgt zielgerichtet Ihre Interessen und ist auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet. Gleichermaßen ist auch ein Sprungklage denkbar, die wir regelmäßig nach intensiver Beratung und konkreter Ausrichtung auf die individuelle Strategie anstoßen.

Abwehr von Schätzungen

Gerade bei bargeldintensiven Geschäftsbetrieben versucht die Finanzverwaltung immer wieder – teils horrende – Schätzungen durchzusetzen. Insbesondere bei Schätzungsfällen (§ 162 AO) sind die Feststellungen der Finanzämter sehr oft angreifbar, da die Schätzungsüberlegungen auf nicht verifizierbaren oder einsehbaren Datensammlungen der Finanzverwaltung beruhen. Solche Schätzungen sind fehleranfällig. Nachdem jüngst sogar die über Jahrzehnte hinweg in der Praxis angewandte Richtsatzsammlung des BMF ins Wanken geriet, lohnt es sich in vielen Fällen gegen Schätzungen der Finanzverwaltung vorzugehen. Unsere Expertise beruht auf jahrelanger Erfahrung in sogenannten Schätzungsfällen. 

 

In den letzten Jahren werden ebenfalls zunehmend Fälle vor den Finanzgerichten verhandelt, da mit den Finanzämtern kein Konsens über die Art und Weise der Schätzung gefunden werden kann. Regelmäßig „drohen“ die Finanzämter bei Schätzungen gleichzeitig mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Auch hier ist unsere Spezialisierung im Steuerstrafrecht Ihr Vorteil: Wir setzen Ihre Interessen nicht nur in steuerlicher Hinsicht durch, sondern verteidigen Sie gleichzeitig gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung. Beide Komplexe sind zweifelsohne miteinander verknüpft. Durch unsere Spezialisierung sind wir „Herr“ in beiden Verfahren. 

Einspruch gegen einen Haftungsbescheid

Sollten Sie mit einem Haftungsbescheid für die Steuerschulden einer fremden Person oder eine Gesellschaft in Anspruch genommen werden, können wir gemeinsam gegen diesen Haftungsbescheid vorgehen.

Begleitung einer Betriebsprüfung

Zeichnet sich im Rahmen einer Betriebsprüfung bereits mit Prüfungsbeginn ab, dass kein Konsens mit dem Finanzamt zu erwarten oder herzustellen ist, empfiehlt sich die Hinzuziehung von versierten Steueranwälten bereits in einem frühen Stadium. Oftmals sind Diskussionen und Auseinandersetzungen zwischen dem Finanzamt und Beratern verfahren. Als neuer Akteur gelingt es uns regelmäßig den Knoten zu lösen und langwierige Streitigkeiten in Rechtsbehelfsverfahren oder vor den Finanzgerichten zu vermeiden. Bei bargeldintensiven Branchen, wie der Gastronomie oder bei Spielautomatenbetrieben sowie gleichermaßen bei Wettbüros, bietet sich eine proaktive Hinzuziehung bereits im frühen Verfahrensstadium an. Sollten sich nach einer Prüfungsanordnung bereits strafrechtliche Risiken abzeichnen, beraten wir ebenfalls diskret im Hintergrund. 

Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen zu Steuerverbindlichkeiten

Sofern das Finanzamt Ihnen eine Vollstreckung angekündigt hat, prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten und machen diese geltend, um eine Vollstreckung zu verhindern oder aufzuschieben. 

Begutachtung steuerlicher Spezialfragen

Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre steuerlichen Spezialfragen und schlagen Ihnen hierzu konkrete Maßnahmen vor.

Beraterhaftung

Oftmals sind Steuerberater mit Vorwürfen und Ansprüchen vom eigenen Mandantenstamm konfrontiert. Wir wehren solche Haftungsansprüche effizient ab. Unsere spezielle Expertise im Steuerrecht und die Fähigkeit, sich in komplexe Materien einzuarbeiten, zeichnet uns für diese Tätigkeit aus. 

Ihre Anwälte für Steuerverfahrensrecht

Rechtsanwälte

Rechtsanwalt
Nico Glöckle

Rechtsanwalt
Maximilian Segbers