Nico Glöckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht sowie Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e.V.) und Gründer der Kanzlei Glöckle Rechtsanwälte. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht, insbesondere als Verteidiger in Steuerstrafverfahren. Dabei deckt Nico Glöckle die steuerliche und die strafrechtliche Komponente in Personalunion ab. Die umfassende Beratung erfolgt aus einer Hand. Auf dieses Spezialgebiet hat er sich bereits während seines Studiums fokussiert. Infolge seines beruflichen Erfahrungsschatzes hat er umfassende Kenntnisse erworben, die er gewinnbringend für seine Mandanten einsetzt. In steuerstrafrechtlichen Verfahren gelingt es ihm im Wege einer ergebnisorientierten und verhandlungssicheren Kommunikation mit den Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden für seine Mandanten bestmögliche Lösungen zu erzielen.
Durch seine steuerliche Ausrichtung vertritt Nico Glöckle Mandanten gleichermaßen in allen Streitigkeiten mit dem Finanzamt. Dazu gehört nicht nur die Begleitung von streitigen Betriebsprüfungen, sondern ebenfalls Einspruchsverfahren vor den Finanzämtern sowie Klageverfahren vor den Finanzgerichten. Gleichzeitig kann Nico Glöckle zahlreiche Erfahrungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen und Influencern vorweisen. Ebenfalls verteidigt er in ausgewählten Fällen des allgemeinen Strafrechts von Personen des öffentlichen Lebens und in Unternehmerkreisen.
Nico Glöckle verfügt zudem über eine fundierte wissenschaftliche Expertise. Diese wird nicht nur durch zahlreiche Veröffentlichungen deutlich, sondern findet auch in seiner Lehr- und Vortragstätigkeit an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Studiengang Wirtschafts- und Steuerrecht Ausdruck. Dort unterrichtet er das Modul Steuerstrafrecht / Wirtschaftsstrafrecht / Insolvenzstrafrecht.
Nico Glöckle berät und vertritt bundesweit Einzelpersonen und Unternehmen auf Deutsch und Englisch.
Rechtsanwalt Glöckle wurde in der 17. Ausgabe „Deutschlands beste Anwälte“ des Handelsblatts als „Ones to Watch – Anwälte der Zukunft“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung von Rechtsanwalt Glöckle im Steuerstrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht unterstreicht seine besondere Expertise an der Schnittstelle des Straf- und Steuerrechts und hebt zugleich seine umfassende Kompetenz in wirtschaftsrechtlich geprägten Sachverhalten hervor.
Das Ranking basiert auf einem Peer-Review-Verfahren vom Verlag Best Lawyers, bei dem Anwälte die Reputation und fachliche Kompetenz ihrer Kollegen bewerten. Der US-amerikanische Verlag verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und ist in 78 Ländern aktiv. Das Verfahren gehört zu den umfangreichsten Anwaltsrankings weltweit. In Deutschland arbeitet der Verlag exklusiv mit dem Handelsblatt zusammen und veröffentlicht hierzulande nunmehr bereits die 17. Ausgabe des Rankings.
Partner und Rechtsanwalt bei Winheller im Bereich Steuerstrafrecht; Leitung Standort Stuttgart
Rechtsanwalt bei Frick + Partner in Stuttgart im Bereich Steuerstrafrecht
Rechtsanwalt bei Ufer Knauer Rechtsanwälte in München im Bereich Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (primär: Verteidigung Automobilhersteller im Diesel-Komplex)
Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in München im Bereich White-Collar-Crime / Compliance
Langjährige Tätigkeit als Korrektor an der Eberhard Karls Universität Tübingen sowie als Repetitor beim juristischen Repetitorium Hemmer (Einzelunterricht)
Referendariat in Rottweil und Stuttgart, u. a. mit Stationen und Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei CMS Hasche Sigle im Bereich Steuerrecht
Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ernst & Young im Bereich Steuerstrafrecht
Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit dem Schwerpunkt Steuerrecht
Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht
Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e. V.)
Die erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen – eine kritische Würdigung unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, Veröffentlichung der Seminararbeit aus dem Schwerpunktbereich Steuerrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen aus dem Jahr 2012
Steuerliche Hinzuschätzungen bei Betreibern von Spielautomaten anhand der GGSG-Datenbank, Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 12/2020, S. 280 – 285
Disziplinarrechtliche Folgen für Beamte bei steuerstrafrechtlicher Selbstanzeige, Praxis Steuerstrafrecht (PStR) 11/2022, S. 256 – 261 (gemeinsam mit Dr. Stephanie Glöckle)
Nico Glöckle