Glöckle Rechtsanwälte

Ordnungswidrig-keitenverfahren bei Unternehmen

Bislang gibt es noch weiterhin kein „Unternehmensstrafrecht“ in Deutschland. Der Entwurf eines Verbandssanktionsgesetzes ist gescheitert. Hierdurch hätten angemessene Ahndungen von Unternehmensstraftaten ermöglicht werden sollen. Dennoch können gegen Unternehmen Bußgelder festgesetzt werden. Die Bereiche hierzu sind vielfältig.

Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Unternehmen

Wie können wir für Sie tätig werden?

Vertretung vor den Behörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren

Wir vertreten Sie gegenüber den Behörden, fordern die Ermittlungsakten an und eruieren mit Ihnen gemeinsam eine entsprechende Verteidigungsstrategie. Insbesondere bei den Behörden des Zolls kann während des Ermittlungsverfahrens ein Bußgeld abgewehrt werden.

Einspruch gegen Bußgeldbescheide

Wir legen Einspruch gegen einen gegen das Unternehmen gerichteten Bußgeldbescheid ein und setzen die Interessen des Unternehmens ebenfalls vor Gericht durch.

Vermeidung von Einträgen im Gewerbezentralregister

Gerade bei öffentlichen Auftraggebern ist es wichtig, ein „sauberes“ Gewerbezentralregister zu besitzen. Leider wird im Zusammenhang mit Bußgeldern im Unternehmensbereich, also einer Verbindung zwischen Ordnungswidrigkeit und Geschäftsbetrieb, bei einem Bußgeld von über 200,00 Euro ein Eintrag in das Gewerbezentralregister veranlasst. Ein frühes Einschreiten im Ermittlungsverfahren kann dies verhindern.

Schulungen zur Vermeidung etwaiger Verstöße

Sollte es zu Verstößen gekommen sein, schulen wir Ihr Unternehmen bzw. Ihre Mitarbeiter, wie zukünftig Verstöße vermieden werden können. Selbstverständlich kann eine Schulung auch bereits präventiv erfolgen. Sprechen Sie uns gern an!

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