Glöckle Rechtsanwälte

Kryptowährungen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung ermitteln Finanzbehörden auch im Bereich von Kryptowährungen und gehen gezielt gegen Steuerpflichtige vor. Eine besondere Expertise der Kanzlei besteht in der steuerrechtlichen Einordnung von Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum, Tether, Binance Coin) und der Erstellung von Selbstanzeigen. Auf Grundlage unseres umfassenden technischen Verständnisses können wir die steuerlichen Implikationen Ihrer Krypto-Transaktionen aufarbeiten und sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. 

Kryptowährungen

Wie werden wir für Sie tätig?

Rechtliche Beratung und Verteidigung

Wir arbeiten gemeinsam die angefallenen Transaktionen auf und beurteilen diese in steuerrechtlicher Hinsicht. Unsere Expertise erstreckt sich dabei nicht nur auf einfache Tradings, sondern auch auf Bereiche wie Mining, Lending, Staking, ICOs, Hard Forks und den Handel mit NFTs (Non-fungible Tokens).

Rückmeldung zu Auskunftsersuchen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO

Im letzten Jahr sind Daten der Börse bitcoin.de an die Finanzverwaltung überspielt wurde. Als Reaktion hierauf wurden viele Steuerpflichtige von den Finanzämtern angeschrieben und um Auskünfte gebeten. Die Finanzämter sind in der Regel über ein Auskunftsersuchen nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO aktiv geworden. Diesbezügliche Schreiben waren regelmäßig mit Schlagwörtern wir „Auskünfte im Besteuerungsverfahren“, „Steuerliches Ermittlungsverfahren“, „steuerliche Vorfeldermittlungen“ o.ä. überschrieben. Wir verfügen über eine umfassende Expertise zu derartigen Anfragen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Rückmeldung an das Finanzamt. Dabei wahren wir natürlich Ihre Interessen und erarbeiten den bestmöglichen Beratungsansatz.

Schnelle und korrekte Erstellung von Selbstanzeigen

Auch bei Kryptowährungen besteht die Möglichkeit eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben. Wenn bisher kein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, beraten wir Sie, ob eine Selbstanzeige in Betracht kommt und erstellen diese zeitnah. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung im Krypto-Bereich können wir komplexe Handelsgeschäfte verständlich gegenüber den Finanzbehörden erläutern. Auf diese Weise erzielen wir den bestmöglichen Verfahrensausgang für Sie.

Umfassende Erfahrungswerte und langjährige Beratungspraxis

Der Erfolg einer Selbstanzeige im Kontext von Kryptowährungen hängt nicht nur von der umfassenden und wahrheitsgemäßen Darstellung aller steuerlich relevanten Vorgänge ab. Ebenso wichtig ist die sorgfältige Aufbereitung der einzelnen Sachverhalte, um zusätzliche, umfangreiche Ermittlungen der Finanzbehörden zu vermeiden. Die Selbstanzeige sollte so gestaltet sein, dass sie für sich selbst spricht und keine weiteren Erklärungen erforderlich macht. Rechtsanwalt Nico Glöckle verfügt über eine langjährige Beratungspraxis im Hinblick auf die Besteuerung von Kryptowährungen. Er ist in der Lage sowohl die steuerliche Behandlung der erfolgten Transaktionen zu beurteilen als auch diese gegenüber den Finanzbehörden nachvollziehbar und verständlich darzustellen. 

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