Glöckle Rechtsanwälte

Klage vor dem Finanzgericht

Sofern eine ablehnende Einspruchsentscheidung gegen Sie ergeht, besteht die Möglichkeit vor dem Finanzgericht im Rahmen eines Klageverfahrens die Entscheidung des Finanzamtes anzugreifen. Die Klagefrist nach Ergehen der Einspruchsentscheidung des Finanzamtes beträgt einen Monat. Die Klage muss nicht innerhalb dieser Frist begründet werden. Wir können daher stets unproblematisch und unkompliziert eine schnelle Klage für Sie erheben. Wir verfügen über die notwendigen steuerrechtlichen als auch verfahrensrechtliche Kenntnisse, um einen erfolgreichen Ausgang für Sie in einem Finanzgerichtsprozess zu erzielen.

Klage vor dem Finanzgericht

Wie werden wir für Sie tätig?

Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Auch in gerichtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen. Vorab prüfen wir die Erfolgsaussichten eines möglichen Verfahrens und beraten Sie umfassend.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Auch während eines finanzgerichtlichen Prozesses muss dafür gekämpft werden, dass die streitigen Festsetzungen nicht fällig werden. Wir beantragen für Sie eine gerichtliche Aussetzung der Vollziehung. Eine zuvor von der Finanzbehörde gewährt Aussetzung der Vollziehung gilt nicht fort, sondern endet einen Monat nach dem Erlass der Einspruchsentscheidung.  

Vertretung im Revisionsverfahren

Sollte kein Erfolg im Rahmen des Klageverfahrens beim Finanzgericht erzielt werden können, besteht die Option ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anzustreben. Das Finanzgericht muss die Revision hierzu ausdrücklich zulassen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht werden, um eine Überprüfung im Revisionsverfahren zu ermöglichen.

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