Glöckle Rechtsanwälte

Ihre Anwälte für Immobilienrecht

Zu einem unserer Kerngebiete gehört das Immobilienrecht. Wir sind im Immobilienrecht darauf spezialisiert, Sie in steuerlichen Fragen rund um Immobilien zu beraten. Hierbei sind wir sowohl beratend als auch gestaltend tätig. Investitionen in Immobilien haben sich in den vergangenen Jahren als eine der rentabelsten Anlagemöglichkeiten etabliert, deren zahlreiche Vorteile Privatpersonen als auch institutionelle Anleger schätzen. Vor und nach dem Immobilienerwerb stellen sich allerdings Fragestellungen steuerrechtlicher Art, die zwingend von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht bzw. Steuerrecht abgeklärt werden sollten. Ansonsten besteht das Risiko auf steuerrechtliche Überraschungen zu treffen, die fatale finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Im schlimmsten Fall können die steuerlichen Rechtsfolgen auch nicht mehr – ohne finanzielle Nachteile – rückgängig gemacht werden.

Unsere Tätigkeit bezieht sich auf alle steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung sowie einem etwaigen Verkauf oder einer (generationsübergreifenden) Übertragung von Immobilien. Aufgrund der der Komplexität des Steuerrechts ist eine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht unerlässlich.

 

Dabei klären wir Sie nicht nur über die Art und Weise der Besteuerung auf, sondern können Ihnen gleichzeitig steuerrechtliche Besonderheiten und etwaiges Potential für Steuerersparnisse aufzeigen. Eine strategische Planung Ihrer Immobiliengeschäfte ermöglicht Ihnen eine langfristige Steueroptimierung. Auch beraten wir zu einer etwaigen Struktur und beleuchten sämtliche Möglichkeiten, inwiefern ein Kauf auf privater Ebene, als GbR, als Bruchteilsgemeinschaft oder als Holding-Struktur sinnvoll sein kann. Dabei wird die zu erarbeitende Lösung zu 100% auf die Bedürfnisse des Mandanten ausgerichtet.

 

Durch die Kombination von fundiertem Wissen im Immobilienrecht und tiefgehenden Kenntnissen der steuerrechtlichen Regelungen, können wir Sie anwaltlich dabei unterstützen, rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Vorteile zu maximieren. Wir beraten Sie im Immobilienrecht von der Planung des Erwerbs einer Immobilie über die Haltezeit bis hin zur Veräußerung oder Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge.

Unsere anwaltliche Expertise im Immobilienrecht im Überblick

Infografik zum Thema Immobilienrecht

Bei laufenden rechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen bei jeglichen Rechtsfragen im Immobilienrecht zur Verfügung, beispielsweise:

 

  • Abgrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie des Erhaltungsaufwands; auch im Zusammenhang mit Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen sowie der 15%-Grenze gemäß § 6 Nr. 1a EStG

 

  • Steuerliche Sonderabschreibungen, auch in Form einer Denkmal-AfA

 

  • Umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerfreie Vermietung

 

  • Gewerblicher Grundstückshandel

 

  • Grunderwerbsteuer

 

  • Erweiterte Gewerbesteuerkürzung („schädliche Vermietung“)

 

  • Entprägung vermögensverwaltender Personengesellschaften

 

  • „Ehegattenschaukel“

 

  • Gestaltungsberatung (z. B. Steuersparpotenziale durch Gesellschaften und Stiftungen).

Alle diese Komplexe beinhalten viele Fallstricke, die der eigentlichen Steuerstrategie zuwiderlaufen können. Ebenso beraten wir Sie zur steuerlichen Gestaltung von Schenkungen von Immobilien, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Gleichermaßen beraten wir Nachfolgestrategien für eine steuerlich optimale Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation über eine vorweggenommene Erbfolge. Durch geschickte Strukturen und entsprechende vertragliche Gestaltungen kann eine steuerneutrale oder steueroptimierte Übertragung erfolgen.

 

Auch in dieser Hinsicht ist spezielle Vorsicht geboten: Im Zeitalter von TikTok, Instagram, Youtube und Co. gibt es immer wieder reißerische Videos, in welchen vermeintlich einfache „Tipps“ zur legalen Steuergestaltung im Immobilienrecht erteilt werden. Die steuerlichen Spezialfragen sind jedoch zu komplex, um diese mithilfe eines kurzen Videos von juristischen Laien auf jeden Lebenssachverhalt übertragen zu können. Derartige Strukturen bedürfen einer intensiven und umfassenden Beratung. Hierfür stehen wir ihnen gern als Anwälte zur Seite. Unser Fachwissen setzen wir dabei auch in entsprechenden Prozessen vor Finanzgerichten ein, wobei wir nicht nur die steuerliche, sondern auch die prozessrechtliche Seite beleuchten können.

Unsere Expertise beruht unter anderem darauf, dass wir selbst Eigentümer von Immobilien sind und daher auch die steuerlichen Einsparpotenziale aus der Praxis kennen.

 

Die steuerlichen Spezialfragen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien sind uns aus eigener Erfahrung bestens bekannt. Als Immobilienbesitzer kennen wir auch die Herausforderungen und Chancen sowie die erheblichen finanziellen Verpflichtungen, die mit Immobilieninvestitionen verbunden sind. Wir stehen Ihnen daher mit umfassender juristischer Expertise im Immobilienrecht zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und die optimalen steuerlichen Auswirkungen zu gewährleisten.

 

Nur mit der entsprechenden anwaltlichen Praxiserfahrung kann ein Berater auf Augenhöhe die Probleme seines Mandanten erkennen und entsprechend hierauf reagieren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner im Immobilienrecht in jedem Stadium und bei jeder Ausgangslage und beraten Eigentümer, Investoren, potenzielle Käufer oder Gesellschaften. Uns ist es ein wichtiges Anliegen für Ihren Einzelfall das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuloten.

Immobilienrecht

Wie können wir für Sie tätig werden?

Steuerliche Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie

Wir klären Sie umfassend über steuerliche Rahmenbedingungen auf und erarbeiten eine mögliche Steuerstrategie. Wir prüfen die steuerlichen Konsequenzen des Immobilienkaufs und beraten Sie im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer und mögliche Steuervergünstigungen oder -befreiungen.

 

Bei einem Immobilienverkauf beraten wir Sie zu den steuerlichen Aspekten des Verkaufs, wie die Berechnung der Spekulationssteuer und die optimale Nutzung von Freibeträgen.

Laufende steuerliche Beratung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien

Wir beraten Sie zu allen Fragen der laufenden Besteuerung.

Einspruch gegen Steuerbescheid

Wir vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid mit rechtswidrigen Festsetzungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.

 

Wir legen Einspruch gegen einen rechtswidrigen Grunderwerbsteuerbescheid ein.

Klage vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof

Wir erheben für Sie Klage gegen einen Steuerbescheid mit rechtswidrigen Festsetzungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und vertreten Sie anwaltlich im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

 

Dasselbe gilt für rechtswidrige Festsetzungen im Rahmen von Grunderwerbsteuerbescheiden.

Gestaltungsberatung

Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen gezielte Steuerstrategien oder die vorweggenommene Erbfolge Ihres Immobilienportfolios. Vorab erfolgt eine umfassende Analyse der steuerlichen Ist-Situation.

Gutachterliche Stellungnahmen

Wir erstellen für Sie steuerliche Gutachten für die Bewertung von Immobilien, insbesondere für den Zweck der Beleuchtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

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