Glöckle Rechtsanwälte

Geldwäsche, § 261 StGB

Das Geldwäschegesetz (GwG) in Deutschland spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen illegale Finanzströme und kriminelle Aktivitäten. Es zielt darauf ab, die Verschleierung der Herkunft illegaler Gelder zu verhindern und die Transparenz im Finanzsektor zu fördern. Der Verdacht der Geldwäsche nimmt immer mehr zu, da insbesondere Banken immer größere Sorgfaltspflichten auferlegt werden. Auch im Zusammenhang mit Kryptowährungen mehren sich die Verfahren zum Vorwurf der Geldwäsche. 

Was ist Geldwäsche? Geldwäsche bezeichnet den Prozess, durch den kriminell erworbene Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht werden, um die illegale Herkunft zu verschleiern. Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen, wie das Aufsplitten von Geldbeträgen, den Kauf von Luxusgütern oder die Investition in Immobilien oder Kryptowährungen.

Geldwäsche

Wie werden wir für Sie tätig?

Verteidigung im Strafverfahren

Wir übernehmen die Verteidigung in einem laufenden Strafverfahren in allen Stadien (Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage).

Einbeziehung aller relevanten Aspekte

Unsere Schwerpunktaktivitäten konzentrieren sich insbesondere auf die rechtliche Vertretung bei Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Geldwäsche nach § 261 StGB.

Ihre Anwälte bei Geldwäsche

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