Sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und Sie gegebenenfalls sogar zu einer Beschuldigtenvernehmung vorgeladen sind, ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Nur dann können Ihre Rechte aktiv wahrgenommen und angemessen verteidigt werden. Die Einbindung eines Rechtsbeistandes ist unerlässlich, um ihre Verfahrensrechte zu schützen und auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Aus diesem Grund sollte insbesondere keine Einlassung erfolgen, bevor eine Abklärung mit einem Rechtsbeistand erfolgt ist.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zu einer Beschuldigtenvernehmung bei einer Behörde zu erscheinen, da einem Beschuldigten ein umfassendes Schweigerecht zusteht. Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen während des gesamten Ermittlungsverfahrens zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen zu verteidigen und sicherzustellen, dass für Sie der bestmögliche Verfahrensausgang erzielt werden kann.
Im Rahmen eines Erstgesprächs betrachten und bewerten wir die Vorwürfe und geben Ihnen eine erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage. Zudem erklären wir Ihnen, welche weiteren Schritte unternommen werden sollten. Zunächst nehmen wir in jedem Fall Akteneinsicht, um uns ein vollständiges Bild von den Vorwürfen zu machen. Buchen Sie unsere Dienst gern für eine Erstberatung.
Während der Ermittlungen stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt und verteidigt werden. Auch im Falle einer Durchsuchung kommen wir dazu und gewährleisten den rechtmäßigen Ablauf dieser Ermittlungsmaßnahme.
Wir übernehmen sämtliche Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Basierend auf den spezifischen Umständen Ihres Falles entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Wir nehmen dabei alle Faktoren in den Blick – auch mögliche Auswirkungen auf Ihr berufliches und/oder privates Umfeld beziehen wir ein.
Insbesondere bereiten wir Sie auf mögliche Befragungen seitens der Ermittlungsbehörden vor und sind bei den Vernehmungen anwesend.
Sollte ein gerichtliches Hauptverfahren eröffnet werden, vertreten wir Sie umfassend.