Glöckle Rechtsanwälte

Besteuerung von Influencern

Die Reichweite auf Social-Media-Plattformen, wie Instagram, YouTube oder TikTok ermöglicht es Influencern, Millionen von Menschen zu erreichen und Markenbotschaften zu verbreiten. Mit der Tätigkeit als Influencer gehen jedoch auch steuerliche Verpflichtungen einher. Diese sind teilweise komplex, insbesondere, wenn es sich um Konstellationen handelt, bei denen ein Wohnsitz im Ausland oder wirtschaftliche Verflechtungen zum Ausland bestehen. Die Besteuerung und die gesetzeskonforme Abführung von Steuern stellt daher sowohl Influencer als auch ihre steuerlichen Berater vor Herausforderungen. Wir klären Ihre steuerrechtlichen Fragen und begleiten Ihre Betriebsprüfung. Ebenfalls verteidigen wir Sie in einem möglichen Steuerstrafverfahren.

Besteuerung von Influencern

Wie werden wir für Sie tätig?

Präventive Beratung

Wir prüfen, welche steuerlichen Auswirkungen Einnahmen aus Sponsoring, Werbung, Produktplatzierungen, Affiliate-Marketing, bezahlte Beiträge oder der Verkauf eigener Produkte oder Dienstleistungen haben. Ebenso geben wir Auskünfte zur Abzugsfähigkeit von Geschäftsausgaben.

Wegzugsbesteuerung

Wir klären Fragestellungen zur Wegzugsbesteuerung.

Begleitung von Betriebsprüfungen

Sollten Sie eine Prüfungsanordnung zur Bretriebsprüfung erhalten haben, stehen wir Ihnen vor und während der Betriebsprüfung umfassend zur Seite. 

Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren

Auch im Falle der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens beraten und verteidigen wir Sie und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Ihre Anwälte für die Besteuerung von Influencern

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