Der Kauf, Besitz und Verkauf von Immobilien ist nicht nur eine Frage des richtigen Objekts, sondern auch des Steuerrechts. Wer hier strategisch vorgeht, kann erhebliche Steuern sparen – und teure Fehler vermeiden. Zu einem unserer Kerngebiete gehört das Immobilienrecht. Wir sind im Immobilienrecht darauf spezialisiert, Sie in steuerlichen Fragen rund um Immobilien zu beraten. Hierbei sind wir sowohl beratend als auch gestaltend tätig. Investitionen in Immobilien haben sich in den vergangenen Jahren als eine der rentabelsten Anlagemöglichkeiten etabliert, deren zahlreiche Vorteile Privatpersonen als auch institutionelle Anleger schätzen.
Vor und nach dem Immobilienerwerb stellen sich allerdings Fragestellungen steuerrechtlicher Art, die zwingend von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht bzw. Steuerrecht abgeklärt werden sollten. Ansonsten besteht das Risiko auf steuerrechtliche Überraschungen zu treffen, die fatale finanzielle Folgen nach sich ziehen können. Investoren sollten daher frühzeitig prüfen, wie sie ihre Steuern effizient gestalten können. Im schlimmsten Fall können die steuerlichen Rechtsfolgen auch nicht mehr – ohne finanzielle Nachteile – rückgängig gemacht werden. Als Anwälte für Immobilienrecht verfügen wir über tiefgreifendes Fachwissen im Steuer- und Immobilienrecht und begleiten Sie kompetent durch jede Phase Ihrer Investition – von der Planung bis zur steuerlichen Gestaltung.
Wer Immobilien vermietet, sollte die steuerlichen Regeln genau kennen, um Mieteinnahmen korrekt zu versteuern und gleichzeitig legal Steuern zu sparen. Bei der Schenkung von Immobilien spielt die richtige Gestaltung eine große Rolle, um Steuern zu vermeiden und das Vermögen optimal innerhalb der Familie zu übertragen. Wer Immobilien vererben möchte, sollte frühzeitig planen, um die Erbschaftssteuern so gering wie möglich zu halten und den Nachlass rechtssicher zu gestalten. Es fallen dabei verschiedene Steuern an, die Käufer, Verkäufer oder Schenkende unbedingt kennen sollten. Unsere Tätigkeit bezieht sich auf alle steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung sowie einem etwaigen Verkauf oder einer (generationsübergreifenden) Übertragung von Immobilien. Aufgrund der der Komplexität des Steuerrechts ist eine fundierte Beratung unerlässlich.
Dabei klären wir Sie nicht nur über die Art und Weise der Besteuerung auf, sondern können Ihnen gleichzeitig steuerrechtliche Besonderheiten und etwaiges Potential für Steuerersparnisse aufzeigen. Eine strategische Planung Ihrer Immobiliengeschäfte ermöglicht Ihnen eine langfristige Steueroptimierung. Auch beraten wir zu einer etwaigen Struktur und beleuchten sämtliche Möglichkeiten, inwiefern ein Kauf auf privater Ebene, als GbR, als Bruchteilsgemeinschaft oder als Holding-Struktur sinnvoll sein kann. Dabei wird die zu erarbeitende Lösung zu 100% auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ausgerichtet.
Durch die Kombination von fundiertem Wissen im Immobilienrecht und tiefgehenden Kenntnissen der steuerrechtlichen Regelungen, können wir Sie anwaltlich dabei unterstützen, rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Vorteile zu maximieren. Wir beraten Sie im Immobilienrecht von der Planung des Erwerbs einer Immobilie über die Haltezeit bis hin zur Veräußerung oder Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Hierbei nehmen wir alle Aspekte rund um das Thema „Steuern“ in den Blick.
Bei laufenden rechtlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen bei jeglichen Rechtsfragen in Bezug auf Immobilien zur Verfügung, beispielsweise:
Die Zielsetzung besteht dabei jeweils darin, Steuern zu sparen bzw. Ihre steuerlichen Lasten zu optimieren.
Ebenso beraten wir Sie zur steuerlichen Gestaltung von Schenkung von Immobilien, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Gleichermaßen unterstützen wir Sie bei Nachfolgestrategien für eine steuerlich optimale Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation über eine vorweggenommene Erbfolge. Durch geschickte Strukturen und entsprechende vertragliche Gestaltungen kann eine steuerneutrale oder steueroptimierte Übertragung erfolgen, wodurch sich die Belastung durch Steuern deutlich reduzieren lässt.
Auch in dieser Hinsicht ist spezielle Vorsicht geboten: Im Zeitalter von TikTok, Instagram, Youtube und Co. gibt es immer wieder reißerische Videos, in welchen vermeintlich einfache „Tipps“ zur legalen Steuergestaltung im Immobilienrecht erteilt werden. Die steuerlichen Spezialfragen sind jedoch zu komplex, um diese mithilfe eines kurzen Videos von juristischen Laien auf jeden Lebenssachverhalt übertragen zu können. Derartige Strukturen bedürfen einer intensiven und umfassenden Beratung. Hierfür stehen wir ihnen gern als Anwälte zur Seite. Unser Fachwissen setzen wir dabei auch in entsprechenden Prozessen vor Finanzgerichten ein, wobei wir nicht nur die steuerliche, sondern auch die prozessrechtliche Seite beleuchten können.
Unsere Expertise beruht unter anderem darauf, dass wir selbst Eigentümer von Immobilien sind und daher auch die steuerlichen Einsparpotenziale aus der Praxis kennen.
Die steuerlichen Spezialfragen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien sind uns aus eigener Erfahrung bestens bekannt. Als Immobilienbesitzer kennen wir auch die Herausforderungen und Chancen sowie die erheblichen finanziellen Verpflichtungen, die mit Immobilieninvestitionen verbunden sind. Wir stehen Ihnen daher mit umfassender juristischer Expertise im Immobilienrecht zur Seite, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und die optimalen steuerlichen Auswirkungen zu gewährleisten.
Eine gute Steuerstrategie hilft, die eigenen Steuern nachhaltig zu optimieren.
Nur mit der entsprechenden anwaltlichen Praxiserfahrung kann ein Berater auf Augenhöhe die Probleme seines Mandanten erkennen und entsprechend hierauf reagieren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner im Immobilienrecht in jedem Stadium und bei jeder Ausgangslage und beraten Eigentümer, Investoren, potenzielle Käufer oder Gesellschaften. Uns ist es ein wichtiges Anliegen für Ihren Einzelfall das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und alle rechtlichen Möglichkeiten vollständig auszuloten.
Als Anwälte für Immobilienrecht klären wir Sie umfassend über steuerliche Rahmenbedingungen auf und erarbeiten eine mögliche Steuerstrategie. Wir prüfen die steuerlichen Konsequenzen des Immobilienkaufs und beraten Sie im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer und mögliche Steuervergünstigungen oder -befreiungen.
Bei einem Immobilienverkauf beraten wir Sie zu den steuerlichen Aspekten des Verkaufs, wie die Berechnung der Spekulationssteuer und die optimale Nutzung von Freibeträgen.
Wir vertreten Sie im Einspruchsverfahren gegen einen Steuerbescheid mit rechtswidrigen Festsetzungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
Wir legen Einspruch gegen einen rechtswidrigen Grunderwerbsteuerbescheid ein.
Wir erheben für Sie Klage gegen einen Steuerbescheid mit rechtswidrigen Festsetzungen im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und vertreten Sie anwaltlich im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Dasselbe gilt für rechtswidrige Festsetzungen im Rahmen von Grunderwerbsteuerbescheiden.
Wir gestalten gemeinsam mit Ihnen gezielte Steuerstrategien oder die vorweggenommene Erbfolge Ihres Immobilienportfolios. Vorab erfolgt eine umfassende Analyse der steuerlichen Ist-Situation.
Wir erstellen für Sie steuerliche Gutachten für die Bewertung von Immobilien, insbesondere für den Zweck der Beleuchtung der Erbschaft- und Schenkungsteuer.