Glöckle Rechtsanwälte

Anklage

Sollte die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss gekommen sein, dass die Ermittlungen den Tatverdacht bestätigen, wird eine Anklage erhoben. Die Anklageerhebung und -zulassung setzt einen hinreichenden Tatverdacht voraus. Die in der Anklage bezeichnete Tat bestimmt dabei den Gegenstand des Prozesses. Nach Erhebung der Anklage entscheidet das zuständige Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Das Gericht beschließt die Eröffnung, wenn es den Betroffenen einer Straftat für hinreichend verdächtig und eine Verurteilung für überwiegend wahrscheinlich hält. Wir verteidigen Sie umfassend nach Erhebung der Klage sowie im anschließenden Hauptverfahren.

Anklage

Wie werden wir für Sie tätig?

Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie erhoben hat, beantragen wir Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und besprechen mit Ihnen auf dieser Grundlage ausführlich die Sach- und Rechtslage. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir für Sie eine angepasste Verteidigungsstrategie. Wir beraten und klären Sie hinsichtlich verschiedener Verteidigungsoptionen und deren möglicher Konsequenzen auf.

Prüfung der Beweise der Staatsanwaltschaft

Wir prüfen die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten bzw. benannten Beweismittel und führen bei Bedarf eigene Beweise an, indem wir diese zuvor aufarbeiten und sodann formelle Beweisanträge stellen.

Vorbereitung auf die Hauptverhandlung

Wir bereiten Sie umfassend auf die Hauptverhandlung vor. Insbesondere erklären wir den Ablauf der Hauptverhandlung und instruieren Sie im Hinblick auf mögliche Fragen der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Letzteres kommt natürlich nur dann in Frage, wenn wir uns nach einer vorherigen Abwägung dazu entscheiden, dass Sie sich zum Tatvorwurf einlassen.

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