Wer als Zeuge zu einer Vernehmung bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder beim Gericht geladen ist, ist zugleich verpflichtet wahrheitsgemäß auszusagen. Es ist hierbei nicht nur eine vorsätzliche Falschaussage vor Gericht strafbar, sondern ebenso der fahrlässige Falscheid und die fahrlässige Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung. In diesem Zuge kann eine Aussage für den Zeugen problematisch werden, wenn der Zeuge sich bei seiner Aussage selbst belastet.
Selbstverständlich steht jedem Zeuge ein Zeugnisverweigerungsrecht bzw. Auskunftsverweigerungsrecht für Fragen zu, deren Beantwortung ihm selbst oder einem nahen Angehörigen einem Strafverfolgungsrisiko aussetzen würde. In der Regel ist es für einen Zeugen allerdings äußerst schwierig vor oder während seiner Aussage vorherzusehen, ob diese Situation eintritt. Vor diesem Hintergrund ist es ratsam einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren beizuziehen.
Die Anwälte der Kanzlei sind mit der Übernahme von Zeugenbeiständen umfangreich vertraut. Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre Zeugenaussage vor dem Gespräch und besprechen mögliche Konfliktpunkte, wie beispielsweise die Strafbarkeitsrisiken durch eine unwahre Aussage sowie bestehende Zeugnis- und Aussageverweigerungsrechte.
Während Ihrer Aussage sind wir anwesend und können unmittelbar in die Vernehmung eingreifen, sofern unzulässige Fragen gestellt werden oder das Risiko besteht, dass Sie sich durch eine Beantwortung der Frage möglicherweise selbst belasten. Als anwaltlicher Zeugenbeistand können insbesondere unzulässige Fragen und Suggestivfragen beanstandet werden oder in speziellen Fällen ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt werden.