Glöckle Rechtsanwälte

Umsatzsteuer

Das deutsche Umsatzsteuergesetz regelt die Erhebung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen innerhalb Deutschlands. Es ist ein zentrales Gesetz im deutschen Steuerrecht, das die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Transaktionen festlegt. Das Umsatzsteuergesetz stellt sicher, dass die Umsatzsteuer systematisch und transparent erhoben wird, und ermöglicht es Unternehmen, ihre Steuerverpflichtungen effizient zu erfüllen. Die einzelnen Besonderheiten sind, insbesondere durch den europäischen Einfluss, hoch komplex und kasuistisch. Vor diesem Hintergrund ist es auch für Unternehmen nicht immer leicht, die tatsächliche Rechtslage dem Gesetz zu entnehmen. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise.

 

Umsatzsteuer

Wie werden wir für Sie tätig?

Steuerliche Beratung

Wir beraten laufend zu sämtlichen Fragen des Umsatzsteuergesetzes.

Vertretung im Einspruchsverfahren

Wir vertreten Sie in sämtlichen Phasen eines Einspruchsverfahrens – beginnend von der Prüfung Ihres Steuerbescheides bis hin zur Einspruchsentscheidung. 

Kommunikation mit den Behörden

Die gesamte Kommunikation mit den Behörden übernehmen wir und streben den bestmöglichen Verfahrensausgang für Sie an. 

Erörterungstermin

Meistens ist ein Erörterungstermin mit der Finanzbehörde hilfreich. Diesen Erörterungstermin, auf den ein gesetzlicher Anspruch besteht, nutzen wir für Sie, um eine Einigung mit der Finanzbehörde zu erzielen. 

Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Sollte im Einspruchsverfahren nicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden, vertreten wir Sie ebenfalls im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren.

Ihre Anwälte für Umsatzsteuer​

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