Glöckle Rechtsanwälte

Subventionsbetrug

Unter dem Vorwurf des Subventionsbetrugs sind betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit dem Erhalt von Subventionen zu verstehen. Diese werden nach § 264 StGB entweder mit Geldstrafe oder mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert. Subventionen sind finanzielle Unterstützungen oder Fördermittel, die von staatlichen Stellen oder anderen Organisationen bereitgestellt werden, um bestimmte Ziele zu fördern. Allgemein bekannt sind die in den vergangenen Jahren gewährten Corona-Soforthilfen oder das Kurzarbeitergeld.

Ein Subventionsbetrug kann durch verschiedene Handlungen verwirklicht werden, zum Beispiel durch falsche oder irreführende Angaben, wenn erteilte Auflagen nicht vom Empfänger erfüllt werden oder mehrfach Subventionen für denselben Zweck beantragt wurden. Der Antragsteller ist dabei in der Pflicht vor der Beantragung einer Subvention zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die jeweilige Subvention vorliegen. Fehler gehen hierbei zu seinen Lasten und können sich fatal auswirken. Neben der möglichen Rückforderung der gewährten Subvention, besteht auch ein hohes Risiko strafrechtlich verfolgt zu werden. Vor allem die Corona-Soforthilfen als auch der Bezug von Kurzarbeitergeld werden von den Behörden systematisch daraufhin überprüft, ob sie rechtmäßig gewährt wurden.

Subventionsbetrug

Wie werden wir für Sie tätig?

Verteidigung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf des Subventionsbetrugs

Wir legitimieren uns bei der Staatsanwaltschaft als ihr Verteidiger, fordern die Ermittlungsakte an und prüfen auf dieser Basis die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und die dem Vorwurf zugrundeliegenden Tatsachen. Die Ermittlungsakte und den Sachstand des Ermittlungsverfahrens besprechen wir mit Ihnen im Detail und erarbeiten sodann eine effiziente Verteidigungsstrategie. Die Verteidigung kann sich in diesem Stadium auf eine schriftliche Stellungnahme beschränken.

Einspruch gegen einen Strafbefehl mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs

Bei einem Strafbefehl ist besondere Eile geboten, da nur zwei Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt werden. Wir legen fristgerecht Einspruch für Sie ein und vertreten Sie vor Gericht. 

Verteidigung vor einem Strafgericht nach erfolgter Anklageerhebung

Sollte die Staatsanwaltschaft bereits eine Anklage gegen Sie erhoben haben, übernehmen wir Ihre Verteidigung vor Gericht. Selbstverständlich prüfen wir auch hier zuvor die Inhalte der Anklageschrift und gleichen diese mit den Inhalten aus der Ermittlungsakte ab. Dies stellt die Basis für eine effiziente Verteidigung dar. 

Spezialkomplex Subventionsbetrug im Zusammenhang mit Coronahilfen oder Kurzarbeitergeld (KUG)

Bei diesen Komplexen können wir in Ausnahmefällen auch Ihre Interessen gegenüber der L-Bank (für Baden-Württemberg) oder vor dem Verwaltungsgericht vertreten.

Ihre Anwälte bei Subventionsbetrug

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