Bei einer Betriebsprüfung werden bereits erfasste bzw. veranlagte Sachverhalte nachträglich vom Finanzamt überprüft. Wir zeigen Ihnen auf, welche Art von Mitwirkungsverpflichtungen bestehen und wozu Sie nicht verpflichtet sind. Betriebsprüfungen gehören zum Unternehmertum dazu, sind jedoch oftmals die Grundlage für spätere Schätzungen. Wichtig ist, frühzeitig diese Weichen mithilfe eines rechtlichen Beistandes in die richtigen Bahnen zu lenken oder zu korrigieren, um spätere Streitigkeiten, in Form von Hinzuschätzungen oder eines eigeleiteten Steuerstrafverfahrens, zu vermeiden. In jedem Stadium der Betriebsprüfung sollte ein kühler Kopf behalten und die Auswirkungen der jeweiligen Handlung im Blick behalten werden. Wir unterstützen Sie hierbei vollumfassend und wahren Ihre rechtlichen Interessen in allen Phasen der Betriebsprüfung. Ebenfalls vertreten wir Sie bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Lohnsteuer-Sonderprüfungen.
Wir begleiten Sie von der Prüfungsanordnung bis zur Schlussbesprechung. Wir bereiten Sie auf die bevorstehende Betriebsprüfung vor, indem wir über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und Ihnen den Ablauf der Prüfung erläutern. Daneben beleuchten wir während der Prüfung mögliche Angriffspunkte und zeigen dem Finanzamt im Notfall die Grenzen der Befugnisse auf. Die gesamte Kommunikation mit der Betriebsprüfungsstelle kann von uns, gerne gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, übernommen werden.
Ebenfalls geben wir Ihnen Strategien an die Hand, wie Sie sich am besten auf die Prüfung vorbereiten können, welche Unterlagen vorzulegen sind und wie Sie mit den Prüfern umgehen sollten. Insbesondere kennen wir uns mit den Prüfmethoden aus, die in der Bargeldbranche (z. B. Gastronomie, Cafés, Bars) zum Einsatz kommen. Gerne beraten wir Sie dabei im Hintergrund oder unterstützen Ihren Steuerberater, ohne gegenüber dem Finanzamt in Erscheinung zu treten.
Der klassische Steuerstreit gehört zu unseren Spezialgebieten. Sollten sich während einer Prüfung Streitigkeiten zwischen dem Steuerpflichtigen (oder dessen Berater) und dem Finanzamt abzeichnen, kommen wir als neuer Akteur ins Spiel. Oftmals können wir dabei den Knoten lösen und langjährige Streitigkeiten vermeiden. In streitigen Situationen kann es auch angezeigt sein, das Finanzamt vom Abschluss einer Tatsächlichen Verständigung zu überzeugen.
Idealerweise werden wir vor einer Schlussbesprechung hinzugezogen, die regelmäßig das Ende der Betriebsprüfung markiert. Im Anschluss nimmt die Gesprächsbereitschaft der Finanzverwaltung regelmäßig ab.
Auch nach Abschluss der Betriebsprüfung stehen wir Ihnen zu Seite und prüfen den Prüfungsbericht und etwaige neue Steuerbescheide. Soweit notwendig, gehen wir gegen eine fehlerhafte Veranlagung rechtlich im Rahmen eines Einspruchsverfahrens oder eines finanzgerichtlichen Verfahrens vor.